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Die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherungen

Für Wünsche, die die Grundversicherung offen lässt

Die ambulanten Zusatzversicherungen erweitern den Versicherungsschutz der Grundversicherung bei medizinischen Behandlungen und bieten Ihnen zusätzliche Leistungen für Prävention, Hilfsmittel, Komplementärmedizin, Mutterschaft und mehr.

Leistungen plus und premium

Eine detaillierte Übersicht über die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherungen finden Sie in der Leistungsübersicht. Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach VVG sowie die Besonderen Bedingungen für die ambulante Zusatzversicherung. Der Abschluss der Versicherung ist nur mit Wohnsitz in der Schweiz möglich.

Welche Medikamente die Grundversicherung bezahlt, ist durch gesetzliche Arzneimittellisten genau geregelt. Die restlichen sind nicht gedeckt. Die ambulanten Zusatzversicherungen plus und premium beteiligen sich an solchen, die bei der Heilmittelbehörde Swissmedic registriert sind und nicht auf der Liste nicht gedeckter Medikamente und Präparate stehen, mit folgendem Beitrag:

Mit ärztlichem Rezept: 90% der Kosten, unbegrenzt
 

Von der Grundversicherung werden nur wenige alternativmedizinische Methoden übernommen, nämlich Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), Klassische Homöopathie und Phytotherapie. Möchten Sie weitere in Anspruch nehmen, lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung.

natura: Mit diesem Zusatz erhalten Sie höhere Beiträge an alternativmedizinische Behandlungen und Heilmittel und Sie können zusätzliche Methoden der Alternativmedizin nutzen („erweiterte Methoden“).
Methoden der Alternativmedizin >
 

Gesamtlimite Alternativmedizin
plus ohne natura: CHF 3’000.–
mit natura: CHF 6’000.–
pro Kalenderjahr
premium ohne natura: CHF 6’000.–
mit natura: CHF 10’000.–
pro Kalenderjahr
Natürliche Heilmittel
plus und
premium
80% der Kosten
Anerkannte Methoden
plus 50% der Kosten
premium 80% der Kosten
Erweiterte Methoden
plus mit natura: 50% der Kosten, max. CHF 1’000.– pro Kalenderjahr
premium mit natura: 50% der Kosten, max. CHF 2’000.– pro Kalenderjahr


Therapeutensuche Alternativmedizin >
 

Grundsätzlich sind ambulante Behandlungen bei Notfällen durch die Grundversicherung gedeckt. In einigen Fällen übernimmt sie jedoch nicht die vollen Kosten, zum Beispiel wenn eine Behandlung mehr als doppelt so viel kostet wie in der Schweiz. Das kann insbesondere ausserhalb Europas vorkommen. Für die nicht versicherten Kosten kommt die ambulante Zusatzversicherung auf.

Unser Tipp: Mit einer Reisekrankenversicherung tourist oder tourist subito sind Sie weltweit auf der sicheren Seite. Sie bietet neben der Übernahme der Behandlungskosten weitere Leistungen, die im Krankheitsfall nützlich sind.
 

Die Leistungen der Grundversicherung sind begrenzt, wenn Sie mit der Ambulanz ins Spital müssen und/oder ein Notarzteinsatz notwendig wird. Sie übernimmt dabei nur 50% mit Maximalbeträgen. Die ambulante Zusatzversicherung erhöht den Beitrag auf

100% unbegrenzt.

Achtung: Beim Anteil aus der Grundversicherung fällt die gesetzliche Kostenbeteiligung an.
 

Zahlreiche Massnahmen zur Prävention sind durch die Grundversicherung gedeckt, zum Beispiel die meisten Impfungen oder einige Vorsorgeuntersuchungen bei erhöhtem Risiko oder ab einem bestimmten Alter. Diese Massnahmen sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung geregelt. Einige werden jedoch nicht oder nur alle paar Jahre bezahlt, wie die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung: Sie ist in der Grundversicherung nur alle drei Jahre vorgesehen. Die ambulanten Zusatzversicherungen sorgen dafür, dass diese sogenannte Jahreskontrolle auch als solche durchgeführt und übernommen wird. Zudem unterstützen sie auch weitere präventive Massnahmen, denn Vorsorge ist besser als heilen.
 

Impfungen

plus und
premium

80% der Kosten, bis zu CHF 220.– pro Kalenderjahr
Vorsorgeuntersuchungen (Check-up)
plus Bis zu CHF 300.– pro Kalenderjahr
premium Bis zu CHF 600.– pro Kalenderjahr
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen
plus und
premium

90% der Kosten, 1 Untersuchung pro Kalenderjahr in den Jahren, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind (siehe Leistungen Grundversicherung)

Gesundheitsfördernde Kurse
(zum Beispiel Raucherentwöhnung, Ernährungsberatung)
plus Bis zu CHF 150.– pro Kalenderjahr
premium Bis zu CHF 250.– pro Kalenderjahr
Sportbeitrag
(zum Beispiel Fitnessstudio, Entspannungskurse oder Sportvereine)
plus Bis zu CHF 200.– pro Kalenderjahr
premium Bis zu CHF 300.– pro Kalenderjahr


Anerkannte Sportarten, Fitnesscenter und Kurse >
 

Aus der Grundversicherung wurde das Stillgeld schon lange gestrichen. Sympany unterstützt frischgebackene und werdende Mütter, deshalb übernehmen wir aus den ambulanten Zusatzversicherungen:

  • Geburtsvorbereitung bei einer anerkannten Fachperson: bis zu CHF 200.–
  • Stillgeld: bis zu CHF 250.–

Mehr zum Thema Schwangerschaft & Baby >
 

Schwimmen ist gesund, insbesondere in warmem, mineralreichem Quellwasser. Es kann Beschwerden bei Rheuma und Arthrose und anderen Krankheiten lindern. Die Grundversicherung beteiligt sich an Badekuren nur in anerkannten Heilbädern, nicht aber in anderen Thermalbädern.

Dies übernehmen plus und premium:

Mit ärztlicher Verordnung: 50% der Kosten, höchstens 12 Eintritte pro Jahr

Anerkannte Thermalbäder in der ambulanten Zusatzversicherung >
 

Hilfsmittel sind nötig, um Einschränkungen auszugleichen, den Gesundheitszustand zu überwachen oder schwache Muskeln zu trainieren. Auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) sind solche definiert, die die Grundversicherung bezahlt. An vielen weiteren beteiligen sich die ambulanten Zusatzversicherungen.
 

Brillengläser und Kontaktlinsen

plus

Unter 18 Jahren: bis zu CHF 270.– pro Kalenderjahr

Ab 18 Jahren: bis zu CHF 270.– innerhalb von drei Kalenderjahren

premium

Unter 18 Jahren: bis zu CHF 420.– pro Kalenderjahr

Ab 18 Jahren: bis zu CHF 420.– innerhalb von drei Kalenderjahren

Übrige Hilfsmittel (z.B. Blutdruckmessgerät, massgeschneiderte Schuheinlagen, Beckenbodentrainer)
plus und
premium
50% der Kosten, bis CHF 250.– pro Kalenderjahr

 

Die Grundversicherung übernimmt Zahnbehandlungen nur dann, wenn sie aufgrund einer Krankheit nötig sind. Alle weiteren Leistungen sind zwischen der Zahnzusatzversicherung und der ambulanten Zusatzversicherung aufgeteilt. plus und premium übernehmen:
 

Kontrolluntersuchungen (bis 25 Jahre)

plus und
premium

CHF 60.– pro Kalenderjahr

Zahnkorrekturen (bis 25 Jahre)
plus 70% der Kosten, bis CHF 10’000.–
premium 70% der Kosten, bis CHF 15’000.–
Entfernen von Weisheitszähnen
plus und
premium
90% der Kosten


Hier erfahren Sie mehr darüber, welche Leistungen die Zahnzusatzversicherung übernimmt und welche die ambulanten Zusatzversicherungen: FAQ Zahnzusatzversicherung > 
 

Therapien bei Psychotherapeutinnen und -therapeuten auf ärztlicher Anordnung sind durch die Grundversicherung gedeckt. Die ambulanten Zusatzversicherungen decken krankheitsbedingte Behandlungen bei Therapeutinnen und Therapeuten, die sich nicht dem KVG unterstellt haben (sogenannte Ausstandstherapeuten).
 

plus

50% der Kosten, bis CHF 1’000.– pro Kalenderjahr

premium 50% der Kosten, bis CHF 2’000.– pro Kalenderjahr

 

Die ambulanten Zusatzversicherungen von Sympany

  • plus
    Ambulanter Basis-Zusatz: schliesst die Lücken der Grundversicherung und leistet Beiträge an Nichtpflichtmedikamente, Alternativmedizin, Transportkosten und Vorsorge.

  • premium
    Ambulanter Extra-Zusatz: bietet die gleichen Leistungen wie plus, aber bedeutend höhere Beiträge.

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