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Trennung: aus einer Police mach zwei

Sie möchten in Zukunft getrennte Policen? Wir begleiten Sie bei allen Fragen rund um Ihre Sympany Versicherungen und sorgen dafür, dass sich Ihr Aufwand auf ein Minimum beschränkt.

So können Sie uns die Änderung mitteilen

Bitte beantragen Sie die Trennung der Policen ganz einfach mit dem unten stehenden Formular, per Telefon oder per E-Mail. So können wir alle nötigen Anpassungen vornehmen und Ihre bisherige gemeinsame Police durch separate Policen ersetzen.

Benötigen Sie eine Beratung, um Ihre Verträge an die neue Lebenssituation anzupassen? Gerne sind wir auch telefonisch für Sie da:

Häufige Fragen

Sie können die Policentrennung einfach mit dem unten stehenden Formular, telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wir erstellen anschliessend separate Policen. Bitte teilen Sie uns mit, welche Person/Personen aus dem gemeinsamen Vertrag austritt/austreten. Sollten Sie noch kein Login haben, können Sie sich hier für mySympany registrieren, sobald Sie eine eigene Police erhalten haben.

Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Police die Kinder neu aufgeführt werden sollen. Für das Erstellen der neuen Verträge benötigen wir eine von beiden Parteien unterzeichnete Bestätigung.

Falls Sie die Policentrennung nicht schriftlich bestätigen möchten, senden Sie uns bitte eine Kopie des Gerichts- oder des Trennungsurteils, auf dem ersichtlich ist, wer für die Kinderbetreuung verantwortlich ist.

Auf mySympany erfassen Sie die neue Kontoverbindung einfach und schnell. Sie können die Angaben auch via Online-Formular an uns schicken. Sollten Sie noch kein Login haben, können Sie sich hier für mySympany registrieren, sobald Sie eine eigene Police erhalten haben.

In der Grundversicherung ist der Wechsel des Modells immer per 1. Januar möglich. In der Zusatzversicherung braucht es für den Wechsel zu einer höheren Deckung eine Gesundheitsprüfung. Bei einem positiven Bescheid können Sie jeweils auf den 1. des nächsten Monats wechseln. Eine niedrigere Deckung ist jeweils per 1. Januar wählbar.

Alle Termine finden Sie unter Versicherungsmodell wechseln >

Wenn der gemeinsame Haushalt aufgelöst wird, benötigen Sie neu eine eigene Versicherung. Ob Hausrat, Gebäude oder Haftpflicht: Mit der Haushaltversicherung home können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Kostenlose Beratung anfordern >

Bitte melden Sie uns die Änderungen an Ihrer Fahrzeugversicherung car per E-Mail (E-Mail) oder telefonisch (+41 58 262 45 55). Auf Wunsch können wir auch gleich überprüfen, ob die heutige Versicherungsdeckung Ihren Anforderungen noch entspricht.

Gerne überprüfen wir, ob Ihre aktuellen Versicherungen Ihren Anforderungen noch entsprechen. Sie erreichen uns telefonisch unter +41 58 262 42 00.

Enthält Ihre alte Police die Versicherung tourist (Permanente Reisekrankenversicherung) oder protect (Patientenrechtsschutz), dann werden diese zukünftig in die Policen beider Parteien integriert.

Gut zu wissen

In den Zusatzversicherungen gewährt Sympany Kindern und Jugendlichen unter 19 Jahren einen Familienrabatt von 30%. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil mindestens gleichwertig versichert ist und im selben Haushalt lebt. Ist diese Voraussetzung erfüllt, bleibt der Rabatt auch mit der neuen separaten Police bestehen. Bei Einzelpolicen fällt der Rabatt weg. Spartipps und Rabatte >

Ja, der Rabatt für Kinder und Jugendliche unter 19 Jahren gilt auch nach der Policentrennung. Weitere Rabatt-Infos >

Das hängt davon ab, ob Sie nach der Policentrennung auch den Wohnort wechseln. Falls Sie umziehen und sich die Prämienregion dabei ändert, kann Ihre Prämie steigen oder sinken. Prämie berechnen >

Mehr Informationen zum Thema Umzug >

Sympany schickt Prämien- und Leistungsabrechnungen jeweils an die Person, auf welche die Police ausgestellt ist. Sie ist für alle Zahlungen verantwortlich. Sobald die getrennten Policen ausgestellt sind, erhält jede Person eine separate Rechnung und ist selbst für die Zahlung verantwortlich.

Ihre neuen Adressen melden Sie uns bequem via mySympany oder mittels Online-Formular.

Mehr Informationen zum Thema Umzug >

Ein- oder Auswandern nach einer Trennung: Was passiert mit der Krankenkasse?

In der Schweiz besteht im Bereich der Grundversicherung eine Versicherungspflicht: Wenn Sie Ihren Wohnsitz vom Ausland in die Schweiz verlagern und hier berufstätig sind oder Ihre Rente aus der Schweiz beziehen, müssen Sie sich in der Schweiz krankenversichern.

Die Grundversicherung deckt die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die freiwilligen Zusatzversicherungen ermöglichen einen weitergehenden Versicherungsschutz bei ambulanten und/oder stationären Behandlungen.

Krankenversicherung und Unfallversicherung in der Schweiz: einfach erklärt >

Ziehen Sie ins Ausland, endet die obligatorische Krankenpflegeversicherung grundsätzlich zum Zeitpunkt der Abreise aus der Schweiz. Sympany benötigt dann lediglich die Abmeldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde per E-Mail und beendet Ihren Vertrag zum Tag Ihrer Abmeldung.

Ausnahmen
Aufgrund von Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern gibt es jedoch Ausnahmen für bestimmte Personengruppen (z.B. Rentnerinnen und Rentner, Grenzgängerinnen und Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmende).

Wenn Sie nur vorübergehend für ein schweizerisches Unternehmen im Ausland arbeiten, gelten Sie als Entsandte oder Entsandter. In diesem Fall können Sie für beinahe alle Zusatzversicherungen eine Sistierung vereinbaren. Die Sistierung lässt Ihre Versicherung(en) für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts, jedoch nicht länger als 6 Jahre, ruhen. Damit ist gewährleistet, dass Sie die Versicherung(en) zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Bedingungen wie vor Ihrem Auslandsaufenthalt weiterführen können. Eine erneute Gesundheitsdeklaration entfällt. Während Ihrer Zeit im Ausland zahlen Sie lediglich einen Bruchteil Ihrer Prämie.

Wenn Sie auch nach dem Umzug ins Ausland in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger. Diese müssen sich grundsätzlich in der Schweiz krankenversichern. Die Grenzgänger-Versicherung euroline überzeugt mit sehr guten Konditionen.

Krankenzusatzversicherungen, Haushalt- und Fahrzeugversicherungen können Sie in der Regel nur weiterführen, solange Sie in der Schweiz wohnen. 

Weitere Informationen zum Thema Auswandern finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Departments für auswärtige Angelegenheiten.

Wenn Sie in der Schweiz arbeiten, müssen Sie sich grundsätzlich in der Schweiz krankenversichern.

Das Sympany Modell euroline ist auf die Bedürfnisse von Grenzgängerinnen und Grenzgängern zugeschnitten. Im Krankheitsfall gehen Sie am Wohn- oder am Arbeitsort zum Arzt. euroline bietet Leistungen gemäss obligatorischer Grundversicherung – und besonders attraktive Konditionen. Sind beide Eltern in der Schweiz erwerbstätig, können sie auch ihre Kinder bei euroline versichern.

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