Die obligatorische Schweizer Grundversicherung Ihrer Krankenkasse
Gleiche Leistungen für alle
Ob Krankheit, Unfall oder Mutterschaft – eins werden Sie bei einem Krankenkassen-Vergleich bald feststellen: Die Basis-Leistungen sind schweizweit in allen Grundversicherungsmodellen gleich. Das Gesetz will das so. Die Krankenkasse Sympany bezahlt sämtliche Leistungen der obligatorischen Grundversicherung. Einen kleinen und limitierten Kostenteil übernehmen gemäss Gesetz Sie selbst. Wenn Sie Ihren persönlichen Anteil erhöhen, sinken Ihre Krankenkassenprämien. Mehr Infos zur Kostenbeteiligung >
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Die Sympany Grundversicherungen im Vergleich
Kleine und grosse Extras nach Ihren Wünschen: Zusatzversicherungen
Mal geht es um besonders hohe Deckung, mal um nicht-kassenpflichtige Medikamente. Und vielleicht legen Sie im Spital Wert auf die höchstmögliche Komfortstufe. Ihre Sympany Krankenkasse steht an Ihrer Seite – mit massgeschneiderten Angeboten für alle Bedürfnisse.
Spitalzusatzversicherung
Freie Spitalwahl und mehr, wie Sie es wollen.
Ambulante Zusatzversicherung
Das Plus für Vorsorge und beliebte Extras.
Zahnzusatzversicherung dental
Zahnkosten minimal, Leistung optimal.
Was gilt in der obligatorischen Grundversicherung?
Wir informieren Sie gerne! Doch wie detailliert dürfen wir Ihnen weiterhelfen?
- Die wichtigsten Infos auf einen Blick finden Sie hier >
Und für alle, die es ganz genau wissen wollen: Hier geht zu unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen >
Ihre Franchise ist gemäss Gesetz der maximale Betrag, den Sie bei Heilungskosten pro Jahr selbst zahlen. Das sind für Erwachsene CHF 300.–/Jahr (Kinder: 0.–/Jahr). Sie können die Franchise erhöhen. Dafür sinken Ihre Prämien.
Bei zusätzlichen jährlichen Heilungskosten (höher als die Franchise), gilt der vom Gesetz vorgeschriebene Selbstbehalt. Dabei zahlt Sympany 90% der Kosten. Sie tragen 10% der Kosten, aber nur bis maximal CHF 700.–/Jahr (Kinder: CHF 350.–/Jahr). Für weitere Leistungen zahlen Sie keinen Selbstbehalt mehr (im Rahmen Ihres Heilungskosten-Pakets).
Mehr Infos zur Kostenbeteiligung >
Grundsätzlich ja. Die Ausnahme: Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie bei ihm gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Sie können also während der Anstellung das Unfallrisiko aus Ihrer obligatorischen Grundversicherung ausschliessen. Ihre Prämie sinkt dann um 7%.
Ihre Vorteile bei Sympany
- Kranken-, Unfall- und Sachversicherungen – alles aus einer Hand
- mySympany – papierlos versichert: Rechnungen einreichen, Dokumente abrufen, Überblick behalten
- Persönliche Beratung und unbürokratischer Service




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