Versicherte im Kanton Zug: Spitalbehandlungen im Ausland
Versicherten mit Wohnsitz im Kanton Zug oder Grenzgängern mit Arbeitsort im Kanton Zug empfehlen wir, bei Reisen in Länder ausserhalb der EU/EFTA oder des Vereinigten Königreichs eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung abzuschliessen.
Der Kanton Zug übernimmt in den Jahren 2026 und 2027 für stationäre Behandlungen in der Schweiz fast die gesamten Spitalkosten seiner Einwohnerinnen und Einwohner. Konkret bezahlt der Kanton in dieser Zeit 99% der Kosten, die obligatorische Krankenversicherung die restlichen 1%. Normalerweise beträgt der Anteil des Kantons 55%, jener der Krankenversicherung 45%.
In den Jahren 2026 und 2027 kann diese Änderung in der Kostenübernahme bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten (ausserhalb EU/EFTA/UK) hohe Kostenfolgen für die Versicherten haben.
Denn der Kanton bezahlt an stationäre Behandlungen im Ausland nichts, die Krankenversicherungen übernehmen für Notfallbehandlungen maximal den doppelten Anteil, den sie für eine Behandlung in der Schweiz bezahlen würden. Für die Dauer der oben erwähnten Regelung sind dies im Spezialfall des Kantons Zug nur 2%, die restlichen 98% der Gesamtkosten gehen zulasten der Versicherten.
Falls Sie einen Auslandsaufenthalt ausserhalb von EU/EFTA-Ländern oder des Vereinigten Königreichs planen, empfehlen wir Ihnen daher, eine Reisekrankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung oder eine Spitalzusatzversicherung abzuschliessen, um sich vor den finanziellen Folgen einer Notfallbehandlung im Ausland zu schützen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger müssen eine solche Versicherung in ihrem Wohnland abschliessen.