Kostenbeteiligung
«Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen.» So steht es im Krankenversicherungsgesetz. Was heisst das konkret? Wenn Sie krank sind und zum Arzt gehen, Medikamente kaufen oder im Spital waren, bezahlen Sie einen Teil der Kosten selbst. Dies gilt in der Grundversicherung >
Doch nicht nur in der Grundversicherung kann eine Kostenbeteiligung anfallen. So sieht die Kostenbeteiligung in der Zusatzversicherung aus >
Kostenbeteiligung in der Grundversicherung
In der Grundversicherung besteht die Kostenbeteiligung aus der Franchise, dem Selbstbehalt und dem Spitalbeitrag. Über den Stand Ihrer Kostenbeteiligung hält Sympany Sie stets auf dem Laufenden: Er ist auf jeder Leistungsabrechnung vermerkt und in mySympany jederzeit schnell und einfach ersichtlich.
Gut zu wissen:
- Für die besonderen Leistungen bei Mutterschaft bezahlen Sie keine Kostenbeteiligung. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt fällt für krankheits- oder unfallbedingte Behandlungen ebenfalls keine Kostenbeteiligung an. Mehr Infos zu Schwangerschaft >
- Haben Sie die Unfalldeckung in Ihrer Grundversicherung eingeschlossen, beteiligen Sie sich nach einem Unfall an den Kosten für medizinische Behandlungen. Die Kostenbeteiligung entfällt, wenn Sie über Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind. Mehr Infos zur Unfallversicherung >
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst zur Deckung Ihrer Krankheitskosten aufwenden müssen. Wenn diese Kosten Ihre Jahresfranchise übersteigen, übernimmt Sympany von den weiteren Kosten 90 Prozent (10 Prozent beträgt Ihr Selbstbehalt).
Die Höhe Ihrer Franchise bestimmen Sie selbst. Dabei gilt: Je höher die Franchise, desto niedriger die Prämie. Eine Änderung der Franchise ist jeweils per 1. Januar des Folgejahres möglich. Dabei gelten folgende Fristen:
- Franchise senken: 30. November
- Franchise erhöhen: 31. Dezember
Achtung: Ihre Meldung muss spätestens am letzten Arbeitstag vor Ablauf dieser Fristen um 17.00 Uhr bei Sympany eingegangen sein. Der Poststempel wird nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie also die Feiertage im Dezember.
Sie können zwischen folgenden Franchisen wählen (Beträge in CHF):
Erwachsene | |||||
---|---|---|---|---|---|
300.– | 500.– | 1'000.– | 1'500.– | 2'000.– | 2'500.– |
Kinder* | |||||
0.– | 200.– | 400.– | 600.– |
* Vivao Sympany AG, Kolping Krankenkasse AG
Die gesetzliche Mindestfranchise für Personen ab 18 Jahren beträgt in der Grundversicherung CHF 300.–. Für Kinder wird keine Franchise erhoben. Erwachsene können ihre Franchise freiwillig bis auf maximal CHF 2’500.– erhöhen, Kinder auf CHF 600.–.
Volljährigkeit: Ab 18 Jahren muss erstmals eine Franchise gewählt werden. Um Ihre Prämien niedrig zu halten, schlagen wir Ihnen mit der nächsten Police eine Franchise von CHF 2’500.– vor. Diese gilt dann ab 1. Januar des Jahres, in dem Sie 19 Jahre alt werden.
Sobald Sie Ihre Franchise erreicht haben, übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Kosten für medizinische Leistungen und Medikamente. Allerdings bezahlen Sie einen gesetzlich festgelegten, aber begrenzten Selbstbehalt von 10 Prozent. Die maximale Kostenbeteiligung aus dem Selbstbehalt beträgt für …
- Kinder CHF 350.– pro Kalenderjahr,
- Erwachsene CHF 700.– pro Kalenderjahr.
Ist Ihr maximaler Selbstbehalt erreicht, übernimmt Sympany sämtliche in diesem Kalenderjahr noch anfallenden Kosten aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung zu 100%.
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt bei einem Spitalaufenthalt nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Das Gesetz bestimmt jedoch, dass Sie sich bei einem stationären Spitalaufenthalt mit CHF 15.– pro Tag an diesen Kosten beteiligen müssen.
Vom Spitalbeitrag befreit sind:
- Kinder bis 18 Jahre
- Junge Erwachsene in Ausbildung (bis 25 Jahre)
- Frauen, für Leistungen bei Mutterschaft
Kostenbeteiligung in der Zusatzversicherung
Auch bei einigen Leistungen aus den Spital-, Zahn- oder ambulanten Zusatzversicherungen gibt es einen Selbstbehalt. Dieser variiert jedoch je nach Produkt und gewählter Deckung. In mySympany können Sie überprüfen, welche Versicherungen Sie abgeschlossen haben. Den Selbstbehalt finden Sie in unseren Leistungsübersichten:
Leistungen der Spitalzusatzversicherungen hospita
Leistungen der ambulanten Zusatzversicherungen plus und premium
Leistungen der Zahnzusatzversicherung dental
Sie haben eine andere Versicherung abgeschlossen?
Dann werfen Sie einen Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) >