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Kostenbeteiligung

«Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen.» So steht es im Krankenversicherungsgesetz. Was heisst das konkret? Wenn Sie krank sind und zum Arzt gehen, Medikamente kaufen oder im Spital waren, bezahlen Sie einen Teil der Kosten selbst. Dies gilt in der Grundversicherung ›

Doch nicht nur in der Grundversicherung kann eine Kostenbeteiligung anfallen. So sieht die Kostenbeteiligung in der Zusatzversicherung aus ›

Kostenbeteiligung in der Grundversicherung

In der Grundversicherung besteht die Kostenbeteiligung aus der Franchise, dem Selbstbehalt und dem Spitalbeitrag. Über den Stand Ihrer Kostenbeteiligung hält Sympany Sie stets auf dem Laufenden: Er ist auf jeder Leistungsabrechnung vermerkt und in mySympany jederzeit schnell und einfach ersichtlich.

Gut zu wissen:

  • Für die besonderen Leistungen bei Mutterschaft bezahlen Sie keine Kostenbeteiligung. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt fällt für krankheits- oder unfallbedingte Behandlungen ebenfalls keine Kostenbeteiligung an. Mehr Infos zu Schwangerschaft ›
  • Haben Sie die Unfalldeckung in Ihrer Grundversicherung eingeschlossen, beteiligen Sie sich nach einem Unfall an den Kosten für medizinische Behandlungen. Die Kostenbeteiligung entfällt, wenn Sie über Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind. Mehr Infos zur Unfallversicherung ›

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst zur Deckung Ihrer Krankheitskosten aufwenden müssen. Wenn diese Kosten Ihre Jahresfranchise übersteigen, übernimmt Sympany von den weiteren Kosten 90% (10% beträgt Ihr Selbstbehalt).

Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz:
Die Höhe Ihrer Franchise bestimmen Sie selbst. Dabei gilt: Je höher die Franchise, desto niedriger die Prämie. Unser Tipp: Wählen Sie eine Franchise, die Sie zusammen mit dem Selbstbehalt jederzeit problemlos zahlen können. 
Franchise ändern ›

Die Änderung ist jeweils per 1. Januar des Folgejahres möglich. Dabei gelten folgende Fristen:

  • Franchise senken: 30. November
  • Franchise erhöhen: 31. Dezember

Achtung: Die Meldung per Telefon oder Post muss spätestens am letzten Arbeitstag vor Ablauf dieser Fristen um 17.00 Uhr bei Sympany eingegangen sein.

Sie können zwischen folgenden Franchisen wählen (Beträge in CHF):

Erwachsene Kinder
300
500
1000
1500
2000
2500
0
200
400
600


Die gesetzliche Mindestfranchise für Personen ab 18 Jahren beträgt in der Grundversicherung 300 Franken. Für Kinder wird keine Franchise erhoben. Erwachsene können ihre Franchise freiwillig bis auf maximal 2500 Franken erhöhen, Kinder auf 600 Franken.

Volljährigkeit: Ab 18 Jahren (bzw. ab 1. Januar des Jahres, in dem Sie 19 Jahre alt werden) muss erstmals eine Franchise gewählt werden. Für Ihre nächste Police gehen wir von der gesetzlichen Standard-Franchise von 300 Franken aus. Gerne können Sie uns bis 31. Dezember eine höhere Wahlfranchise mitteilen und dadurch Prämien sparen.

Sobald Sie Ihre Franchise erreicht haben, übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Kosten für medizinische Leistungen und Medikamente. Allerdings bezahlen Sie dann einen gesetzlich festgelegten, aber begrenzten Selbstbehalt von 10% (40% für Originalmedikamente, für die ein Generikum oder Biosimilar verfügbar ist). Die maximale Kostenbeteiligung aus dem Selbstbehalt beträgt für …

  • Kinder 350 Franken pro Kalenderjahr,
  • Erwachsene 700 Franken pro Kalenderjahr.

Ist Ihr maximaler Selbstbehalt erreicht, übernimmt Sympany sämtliche in diesem Kalenderjahr noch anfallenden Kosten aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung zu 100%.

 

Spartipp Generika: günstigerer Preis, tieferer Selbstbehalt
  • Originalpräparate sind häufig teurer als Generika. Deshalb gilt ein erhöhter Selbstbehalt von 40% für Originalpräparate. 
  • Davon können nur 25% an den regulären jährlichen Selbstbehalt von 350 Franken (Kinder)/700 Franken (Erwachsene) angerechnet werden. 
  • 15% müssen Sie selbst bezahlen, bis maximal 420 Franken pro Jahr. 
  • Damit kann Ihr Selbstbehalt mit Originalpräparaten bis zu 1120 Franken pro Jahr betragen. 
  • Erst nach Erreichen der maximalen Kostenbeteiligung (Franchise + jährlicher Selbstbehalt + nicht anrechenbarer Eigenanteil) übernimmt die Grundversicherung 100% der Kosten von Originalmedikamenten.
  • Mit Generika sparen Sie doppelt: beim Medikamentenpreis und beim Selbstbehalt.
     
Rechenbeispiel: Kosten für Originalpräparat und Generikum im Vergleich
  Originalpräparat Generikum
Preis 200 CHF 140 CHF
Ihr Selbstbehalt 40%
80 CHF
10%
14 CHF
  • Davon anrechenbar
25%
50 CHF
10%
14 CHF
  • Nicht anrechenbar
15%
30 CHF
 
Die Grundversicherung bezahlt 120 CHF 126 CHF


Mehr Informationen zu Generika und Originalmedikamenten ›

 

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt bei einem Spitalaufenthalt nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Das Gesetz bestimmt jedoch, dass Sie sich bei einem stationären Spitalaufenthalt mit 15 Franken pro Tag an diesen Kosten beteiligen müssen.

Vom Spitalbeitrag befreit sind:

  • Kinder bis 18 Jahre
  • Junge Erwachsene in Ausbildung (bis 25 Jahre)
  • Frauen, für Leistungen bei Mutterschaft

Kostenbeteiligung in der Zusatzversicherung

Auch bei einigen Leistungen aus den Spital-, Zahn- oder ambulanten Zusatzversicherungen gibt es einen Selbstbehalt. Dieser variiert jedoch je nach Produkt und gewählter Deckung. In mySympany können Sie überprüfen, welche Versicherungen Sie abgeschlossen haben. Den Selbstbehalt finden Sie in unseren Leistungsübersichten:

Leistungen der Spitalzusatzversicherungen hospita

Leistungen der ambulanten Zusatzversicherungen plus und premium

Leistungen der Zahnzusatzversicherung dental


Sie haben eine andere Versicherung abgeschlossen? 
Dann werfen Sie einen Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ›

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