Länderübergreifend geschützt
Grenzgängerversicherung euroline
Mit euroline profitieren Sie doppelt: Im Krankheitsfall gehen Sie wahlweise am Wohn- oder Arbeitsort zum Arzt – der Weg ist immer kurz.
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Die Leistungen sind bei allen Schweizer Krankenkassen gleich. Bei Sympany profitieren Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland aber von unserer langjährigen Erfahrung. Das macht euroline zur Krankenversicherung mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis für Grenzgänger.
Versicherung | Monatliche Prämie | Sie sparen |
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Sympany euroline | CHF 216.70 | |
Swica | CHF 246.30 | CHF 355.20/Jahr |
Mutuel | CHF 279.00 | CHF 747.60/Jahr |
Beispiel einer Prämie für einen Erwachsenen ab 26 Jahren, ohne Unfalldeckung, Franchise von CHF 300.–
In der Studie des Schweizer Instituts für Qualitätstests (SIQT) erlangt Sympany den ersten Platz in der Gesamtwertung. Getestet wurden 12 Schweizer Krankenkassen.
*tNPS-Messung Sympany 2022
Sie arbeiten in der Schweiz und wohnen in Deutschland. Kehren Sie mindestens einmal pro Woche an Ihren Hauptwohnsitz zurück? Dann gelten Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger und müssen sich grundsätzlich in der Schweiz krankenversichern. Mit Sympany wählen Sie den Marktführer im Bereich «Grenzgänger Deutschland» mit eigenem Service-Center und Erfahrung seit 1996. Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz, unserem Know-how und dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger bietet die Sympany Krankenkasse euroline an. Mit euroline sind Sie in Deutschland und in der Schweiz rundum versichert: in der Schweiz nach dem gültigen Grundversicherungsrecht, in Deutschland bei Ihrer gesetzlichen Wunsch-Krankenkasse. Hier finden Sie mehr Informationen über euroline:
Sind beide Elternteile in der Schweiz erwerbstätig, können sie sich inklusive ihrer minderjährigen und unterhaltsberechtigten Kinder unter 26 Jahren in euroline versichern.
Ist ein Elternteil im Wohnland erwerbstätig, arbeitslos oder Rentenbezüger, müssen alle minderjährigen oder unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder mit diesem Elternteil ebenfalls im Wohnland versichert werden.
Hinweis: Möchten Sie Familienmitglieder in der Schweiz versichern, müssen diese mit Ihnen beim gleichen Krankenversicherer mitversichert werden (Prämie pro Person).
Sind Sie bereits als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz nach KVG krankenversichert, können Sie zu folgenden Terminen zu Sympany wechseln: 1. Juli und 1. Januar.
Achtung: Für die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die nächsten Kündigungstermine sind: 31. März 2024 und 30. November 2024. Bitte beachten Sie dabei die Arbeitszeiten Ihres bisherigen Versicherers.
Auf Wunsch übernimmt Sympany auch die Kündigung beim Vorversicherer für Sie. Senden Sie uns dafür einfach das unterschriebene Kündigungsformular zu: Sympany, Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel oder E-Mail.
Grundsätzlich müssen Sie sich an Ihrem Arbeitsort versichern. Sie haben jedoch ein einmaliges Versicherungswahlrecht (Optionsrecht) innerhalb der ersten drei Monate ab Stellenantritt in der Schweiz. Das heisst, Sie können sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen.
Wenn Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger bereits seit Längerem in Deutschland krankenversichert sind (egal, ob privat oder gesetzlich), gelten Sie in der Regel als von der Versicherungspflicht befreit. In gewissen Fällen haben Sie aber ein erneutes Optionsrecht. Mehr Infos dazu finden Sie hier >
Arbeiten Sie mindestens 8 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber, sind Sie in der Schweiz über diesen auch gegen Unfälle versichert. Selbstständig Erwerbende sowie nicht erwerbstätige Familienangehörige müssen die Unfalldeckung in der Grundversicherung einschliessen.
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für ambulante oder stationäre Behandlungen, Medikamente oder Alternativmedizin ist nur mit Wohnsitz in der Schweiz möglich. Einige private Zusatzversicherungen in Deutschland decken jedoch auch ergänzende Leistungen zum gesetzlichen Schutz in der Schweiz und in Deutschland. Am besten wenden Sie sich an einen Versicherungsberater in Ihrem Wohnland, um die richtige Krankenzusatzversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Gemeinsame Einrichtung KVG: Hier finden Sie zahlreiche Informationen zum Thema Sozial- und Krankenversicherung bei grenzüberschreitender Tätigkeit.
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