Auslandskrankenversicherung
Ihr Rundumschutz im Ausland
Mit den Reisekrankenversicherungen tourist und tourist subito von Sympany sind Sie weltweit abgesichert, falls Sie in den Ferien einen medizinischen Notfall haben. Das ist wertvoll: Ausserhalb der Schweiz sind die Leistungen der obligatorischen Grund- und Unfallversicherung nämlich beschränkt. Ohne eine internationale Auslandskrankenversicherung können deshalb hohe Kosten entstehen, wenn Sie verunfallen oder krank werden und zum Beispiel einen Rücktransport in die Schweiz benötigen. Aber auch in der Schweiz kann eine solche Versicherung sinnvoll sein.
tourist
Permanente Auslandskrankenversicherung
Ganzjähriger Schutz für bis zu 42 Ferientage pro Jahr
tourist subito
Kurzfristige Auslandskrankenversicherung
In 5 Minuten online abgeschlossen – sofort gültig für 10 bis 365 Tage
Leistungen der Auslandskrankenversicherung im Überblick
- Notfallbehandlung: ambulant und stationär
- Transport und Rettung: Nottransporte ins Spital, Rücktransporte in die Schweiz sowie Rettungs-, Such- und Bergungsaktionen
- Extra-Rückreise: für Familienangehörige oder nahestehende Personen
- Besuchsreise: für eine nahestehende Person bei längerem Spitalaufenthalt im Ausland
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Auf Reisen optimal versichert
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- tourist – die permanente Auslandskrankenversicherung: Telefon +41 58 262 39 70 oder Kontaktformular
- tourist subito – die kurzfristige Auslandskrankenversicherung: Online-Abschluss
Fragen und Antworten zur Auslandskrankenversicherung
Eine Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich sowohl für kürzere als auch für längere Reisen. Sonst besteht die Gefahr von Deckungslücken. Besonders wichtig ist die Versicherung im Ausland, wenn Sie ausserhalb Europas Länder besuchen, in denen die medizinischen Kosten höher sind als in der Schweiz. Es gibt zudem Länder, die für das Einreisevisum eine Reisekrankenversicherung verlangen. Falls Sie beruflich reisen oder im Ausland studieren, kann eine Reisekrankenversicherung ebenfalls vorgeschrieben sein.
Ja, auch in Europa ist eine Auslandkrankenversicherung sinnvoll, weil es auch hier zu Deckungslücken kommen kann. In EU-/EFTA-Staaten und im Vereinigten Königreich übernimmt die Schweizer Grundversicherung Notfallbehandlungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. Sind weitergehende Leistungen wie zum Beispiel eine Bergung nötig, kann das teuer werden. Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.
Gut zu wissen: Medizinische Behandlung auf Reisen? Unterwegs im EU-Ausland immer die Versicherungskarte (Grundversicherung) mitnehmen! Die Informationen auf der Rückseite («Europäische Krankenversicherungskarte») erleichtern bei Notfällen innerhalb der EU die medizinische Behandlung und die Verrechnung. Zusätzlichen Schutz bietet die Reiseversicherung.
Übrigens: Selbst in der Schweiz kann eine Reisekrankenversicherung sinnvoll sein, wenn Sie einen Notfalltransport benötigen und keine ambulante Zusatzversicherung oder Spitalzusatzversicherung abgeschlossen haben. Transporte werden von der Grundversicherung nur zum Teil übernommen, tourist und tourist subito übernehmen zusätzliche oder nicht gedeckte Transportkosten (abzüglich Kostenbeteiligung der Grundversicherung).
Ob permanent oder kurzfristig: Sympany bietet Ihnen zwei Auslandskrankenversicherungen, die Sie auf Ihre Bedürfnisse abstimmen können.
- tourist ist für alle geeignet, die sich einen permanenten Schutz wünschen. Die Reisekrankenversicherung gilt auf Wunsch für 21 oder 42 Ferientage pro Jahr.
- tourist subito ist in wenigen Minuten online abgeschlossen und versichert Kurzentschlossene für 10 bis 365 Tage.
Die Reisekrankenversicherung von Sympany übernimmt international Kosten für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen bei Krankheit, Unfall oder frühzeitiger Geburt, die von der obligatorischen Grund- und Unfallversicherung nicht abgedeckt sind. Auch sind Such-, Bergungs- und Rettungsaktionen sowie Spital- und Rücktransporte in die Schweiz versichert. Zudem organisiert und finanziert Sympany Besuchsreisen und Extra-Rückreisen für Angehörige.
Bei einem medizinischen Notfall im Ausland leistet die Grundversicherung Beiträge an notwendige ambulante Behandlungen sowie Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung. In EU-/EFTA-Staaten und im Vereinigten Königreich gelten der Leistungskatalog und die Kostenbeteiligung des jeweiligen Reiselands. In anderen Ländern werden maximal die doppelten Kosten übernommen, die bei einer Behandlung in der Schweiz vergütet würden. Fallen höhere Kosten an oder benötigen Sie zusätzliche Leistungen wie Rettungsaktionen oder Nottransporte, müssen Sie diese selbst bezahlen. Mit einer Reisekrankenversicherung sichern Sie sich gegen diese finanziellen Folgen ab.