
hospita allgemein
Allgemeine Abteilung
Aufenthalt im Mehrbettzimmer. Interessieren Sie die Leistungen im Detail?
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Ob allgemeine, halbprivate oder private Abteilung: Die hospita Spitalzusatzversicherungen von Sympany ergänzen die Leistungen der Grundversicherung, wo dies für Sie sinnvoll ist. Mit jeder hospita Spitalzusatzversicherung gönnen Sie sich die freie Wahl zwischen allen anerkannten Spitälern der Schweiz. Wollen Sie die Abteilung immer frei wählen? Das bietet hospita flex. Und auch für maximale Privatsphäre, freie Arztwahl oder weltweit maximalen Komfort finden Sie bei Sympany die ideale Spitalzusatzversicherung.
Freie Spitalwahl in der allgemeinen Abteilung aller anerkannten Spitäler der Schweiz.
hospita allgemein
Freie Spital- und Arztwahl in allen anerkannten Spitälern der Schweiz. Zweibettzimmer garantiert oder auf Wunsch.
hospita halbprivat
hospita flex mit halbprivat option
Freie Spital- und Arztwahl. Einzelzimmer garantiert oder auf Wunsch. Das Maximum an Privatsphäre und Komfort.
hospita privat
hospita flex
hospita flex mit privat option
hospita global
Tipp: Mit den hospita flex Produkten entscheiden Sie beim Eintritt ins Spital, in welcher Abteilung Sie untergebracht werden möchten. Durch eine Kostenbeteiligung bei einem Upgrade profitieren Sie von günstigeren monatlichen Prämien.
Die Leistungen von hospita ergänzen die Pflichtleistungen Ihrer obligatorischen Grundversicherung (KVG). hospita deckt dabei maximal jenen Teil der Gesamtkosten, der nicht durch Ihre obligatorische Versicherung gedeckt ist.
Wenn Sie nun im Spital eine Behandlung durchführen lassen, die NICHT durch die Grundversicherung gedeckt ist, wird sie durch Ihre hospita Zusatzversicherung ebenfalls nicht übernommen.
Bitte beachten Sie dabei auch unseren Hinweis auf Spitäler ohne Tarifverträge.
Im Notfall – zum Beispiel bei einem Herzinfarkt – haben Sie keine Zeit zum Planen. Schauen Sie einfach, dass Sie schnell ins Spital kommen! Alles andere ergibt sich dann. Bei einer Wahlbehandlung (wenn es also nicht so pressiert) sieht es natürlich etwas anders aus: Ihr behandelnder Arzt bespricht mit Ihnen den Spitalaufenthalt und reicht alle relevanten Unterlagen an das Spital weiter. Das Spital bespricht mit Ihnen die Behandlung und fordert bei uns unter Umständen eine Kostengutsprache für Ihren Aufenthalt ein.
Bitte beachten Sie dabei auch unseren Hinweis auf Spitäler ohne Tarifverträge.
Bei Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erfolgt bei Neuversicherung oder Deckungsänderung eine Beurteilung des medizinischen Versicherungsrisikos mittels einer Risikoprüfung. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben in der Gesundheitserklärung, welche Bestandteil des Versicherungsantrages ist. Der Versicherer kann im Interesse der Versicherungsgemeinschaft Anträge ablehnen oder vorbestandene Krankheiten von der Versicherungsdeckung ausschliessen (Vorbehalt).
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