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Die Leistungen der Grundversicherung: Das bezahlt die Krankenkasse in der Schweiz

Gleiche Leistungen bei jeder Schweizer Krankenversicherung

Vergleichen Sie die Schweizer Krankenkassen: Die Basisleistungen sind in allen Modellen der Grundversicherung gleich. Das Krankenversicherungsgesetz KVG schreibt dies so vor. Wenn Sie also Ihre Krankenkasse wechseln und zu Sympany kommen, bezahlen wir sämtliche Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Das gilt auch, wenn Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz arbeiten und Ihren Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat haben. Mit der Sympany Krankenversicherung euroline sind Sie gemäss KVG versichert und profitieren von den Leistungen der Schweizer Grundversicherung.

Wichtig zu wissen: Die Leistungen der Grundversicherung sind begrenzt. In der Leistungsübersicht finden Sie Empfehlungen, wie Sie Ihre Krankenkasse optimal ergänzen können.

Die Kostenbeteiligung in der Grundversicherung

Einen kleinen Kostenteil jeder medizinischen Behandlung müssen Sie von Gesetzes wegen jedes Jahr übernehmen (Franchise und Selbstbehalt). Die Franchise bezahlen Sie zu 100% selbst. Sie ist jährlich wählbar und beträgt für Erwachsene mindestens CHF 300.– pro Jahr. Erst wenn die Kosten die Franchise übersteigen, übernimmt die Grundversicherung – abzüglich Ihres Selbstbehalts von 10% (bei Erwachsenen maximal CHF 700.–, bei Kindern maximal CHF 350.– pro Jahr). Mehr zur Kostenbeteiligung >

Tipp: Wenn Sie Ihre Franchise erhöhen, profitieren Sie von der gleichen Leistung. Aber die Prämie Ihrer Krankenversicherung sinkt – und zwar deutlich. Prämien sparen >

Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung

Die obligatorische Grundversicherung deckt Ihre Kosten bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Spitalbehandlungen sowie stationäre Aufenthalte in Psychiatrie- und Rehabilitationskliniken – jeweils in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) eines Spitals oder einer Klinik auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons.

► Weitergehende Leistungen erhalten Sie mit einer hospita Spitalzusatzversicherung von Sympany.

Auf Basis der geltenden Tarife übernimmt die Grundversicherung die Behandlung durch eidgenössisch diplomierte Ärztinnen und Ärzte sowie durch Chiropraktiker/-innen, Therapeutinnen/Therapeuten (Logopädie, Ergo- und Physiotherapie) und Podologen/Podologinnen, sofern die Behandlung ärztlich verordnet wurde. Ärztliche Psychotherapien und psychologische Psychotherapien auf ärztliche Anordnung sind ebenfalls gemäss geltendem Tarif gedeckt.

Je nach Versicherungsmodell wenden Sie sich im Krankheitsfall an eine vorher bestimmte erste Anlaufstelle und sparen dadurch Prämien. Sympany Grundversicherungen im Vergleich >

Versichert sind ärztlich verordnete Medikamente gemäss den gesetzlichen Arzneimittellisten. Ist nicht ausdrücklich das Originalpräparat verschrieben, können Apotheken auch ein günstigeres Generikum mit dem gleichen Wirkstoff abgeben.Sie sparen dabei doppelt: Ist für ein Medikament ein Generikum verfügbar, bezahlen Sie für das Original 40% Selbstbehalt – für das bereits günstigere Generikum nur 10%.  

► Die ambulanten Zusatzversicherungen von Sympany übernehmen die Kosten von weiteren ärztlich verschriebenen Medikamenten.

Die Grundversicherung deckt Kosten für Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin (TCM), Klassische Homöopathie und Phytotherapie durch Ärzte mit entsprechender Weiterbildung.

► Die ambulanten Zusatzversicherungen plus und premium leisten Beiträge an zahlreiche weitere komplementärmedizinische Behandlungen.

Bei einem Notfall im Ausland sind ambulante Behandlungen sowie Spitalbehandlungen in der allgemeinen Abteilung versichert. In EU/EFTA-Staaten entsprechen die Leistungen dem Sozialtarif des Aufenthaltslands. In Staaten ausserhalb der EU/EFTA sind maximal die doppelten Kosten versichert, die in der Schweiz entstanden wären.  

► Mit einer Sympany Zusatzversicherung können Sie alle Kosten einer ambulanten Notfallbehandlung im Ausland decken.

Für Brillengläser und Kontaktlinsen erhalten Grundversicherte unter 18 Jahren maximal CHF 180.– pro Kalenderjahr. Später entrichtet die obligatorische Grundversicherung nur Leistungen bei krankheitsbedingter Änderung der Sehschärfe sowie schweren Augenerkrankungen. Weitere medizinisch notwendige und vom Arzt/von der Ärztin verordnete Hilfsmittel werden gemäss der gesetzlichen Mittel- und Gegenständeliste vergütet.

► Höhere Beiträge erhalten Sie mit einer ambulanten Zusatzversicherung von Sympany.

Für ärztlich verordnete Badekuren leistet die Grundversicherung an maximal 21 Tagen pro Jahr CHF 10.– pro Tag.

► Die Zusatzversicherungen plus und premium leisten auch Beiträge an ärztlich verordnete Besuche in Thermalbädern.

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für eine Geburt zu Hause, in einem Spital oder in einem Geburtshaus (allgemeine Abteilung, gemäss Spitalliste des Wohnkantons).  

Zu den weiteren gesetzlichen Mutterschaftsleistungen der Grundversicherung gehören:

  • sieben Kontrolluntersuchungen
  • zwei Ultraschallkontrollen
  • ein Beitrag von CHF 150.– an Geburtsvorbereitungskurse (von Hebammen durchgeführt)
  • eine Nachkontrolle zwischen der 6. und 10. Woche 
  • drei Stillberatungen
  • die Spitalpflege des gesunden Neugeborenen

Gut zu wissen: Für viele speziellen Leistungen während der Schwangerschaft, der Geburt und der Erholungszeit der Mutter gibt es keine Kostenbeteiligung via Franchise oder Selbstbehalt.

► Die Zusatzversicherungen plus und premium leisten höhere Beiträge an die Geburtsvorbereitung sowie ein Stillgeld.

► Im Spital erhalten Sie mit einer hospita Zusatzversicherung einen höheren Versicherungsschutz.

Versicherungstipps für werdende Eltern >

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten gemäss den vorgegebenen Tarifen. Versichert sind gemäss KVG Behandlungen und Pflegemassnahmen in anerkannten Pflegeheimen sowie ärztlich verordnete Behandlungen und Pflegemassnahmen zu Hause (Spitex) durch anerkannte Leistungserbringer.

Für bestimmte Risikogruppen übernimmt die Grundversicherung Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Impfungen werden gemäss KVG entschädigt, wenn sie vom aktuellen Schweizer Impfplan vorgesehen sind. Bei den gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen sind die ersten zwei Jahreskontrollen versichert. Anschliessend übernimmt die Grundversicherung alle 3 Jahre die Kosten für eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung.

► Die ambulanten Zusatzversicherungen von Sympany bieten im Bereich der Vorsorge weitergehende Leistungen. Dazu gehört auch der Sympany Sportbeitrag.

Für medizinisch bedingte Transporte übernimmt die Grundversicherung 50% der Kosten (maximal CHF 500.– pro Kalenderjahr). Für Rettungstransporte in der Schweiz sind ebenfalls 50% der Kosten gedeckt (maximal CHF 5’000.– pro Kalenderjahr).

► Rücktransporte sowie Such- und Bergungsaktionen können Sie über eine Zusatzversicherung von Sympany ebenfalls versichern.

Die Grundversicherung übernimmt Kosten für Zahnbehandlungen bei schweren Erkrankungen (z.B. Erkrankung/Entzündung am Kieferknochen, Tumor, Zysten). Die Behandlung eines unfallgeschädigten Zahns ist versichert, sofern Sie die Unfalldeckung eingeschlossen haben.

► Mit der Zahnzusatzversicherung von Sympany erhalten Sie Beiträge an zahnärztliche Behandlungen, Laborleistungen, Prophylaxe und Kontrolle.

Die Leistungsübersicht und die Versicherungsbedingungen (VB) bieten einen kompakten Überblick über die Leistungen der Grundversicherung.

Die Modelle der Sympany Grundversicherung

Lieber freie Arztwahl oder lieber Prämien sparen? Ob klassisches Modell oder Sparmodell – in jedem Fall gilt: Sie erhalten die bestmögliche Behandlung und Ihre Gesundheit ist in guten Händen. Die Leistungen (z.B. bei Mutterschaft oder im Spital) sind dieselben, nur Ihr erster Kontakt bei Krankheit oder Unfall unterscheidet sich.

Alle Modelle der Sympany Grundversicherung im Vergleich

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