3. Säule: die private Vorsorge in der Schweiz
Mit Lebensversicherungen in der 3. Säule der Altersvorsorge können Sie Ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand stärken und gleichzeitig von attraktiven Steuervorteilen profitieren. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Vorsorge.
Was ist die 3. Säule?
Die dritte Säule ist ein Teil des Schweizer Vorsorgesystems, das in drei Teile unterteilt ist. Diese Teile werden als «Säulen» bezeichnet. Hier erfahren Sie, was jede Säule bedeutet.
Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge. In der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sind grundsätzlich alle Personen versichert, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Die AHV sichert den Grundbedarf aller Rentnerinnen und Rentner. Wenn die Rente nicht zur Existenzsicherung reicht, gibt es Ergänzungsleistungen.
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge. Sie soll den Versicherten nach der Pensionierung – zusammen mit der AHV – die Fortführung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen. Hierzu sparen die Erwerbstätigen in ihrer Pensionskasse mit monatlichen Lohnbeiträgen und den Beiträgen des Arbeitgebers ein persönliches Altersguthaben an. Dieses wird von den Pensionskassen angelegt, und daraus wird später die Pensionskassenrente finanziert.
Die private Vorsorge, auch bekannt als die dritte Säule des schweizerischen Vorsorgesystems, ist ein wesentlicher Bestandteil der finanziellen Sicherheit im Alter. Erwerbstätige können freiwillig einen bestimmten Betrag auf ein spezielles Bankkonto oder in eine Lebensversicherung einzahlen. Die dritte Säule ermöglicht es Ihnen, Ihre finanzielle Zukunft selbst zu gestalten und Ihren Lebensstandard im Ruhestand zu erhalten.
Sie besteht aus zwei Teilen – der gebundenen Säule 3a und freien Säule 3b.
Warum ist die 3. Säule wichtig?
Die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule im Alter decken meist nur etwa 60 bis 70% Ihres Einkommens während der Erwerbstätigkeit ab. Die private Vorsorge mit der dritten Säule ist daher sehr zu empfehlen.
Säule 3a |
Säule 3b |
Sparziel |
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Altersvorsorge (steuerbegünstigt) oder für den Kauf des Eigenheims | Frei wählbar |
Wer kann einzahlen? | |
Alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen (angestellt oder selbstständig) | Alle Personen, unabhängig von Berufstätigkeit und Wohnort |
Vetragslaufzeit | |
In der Regel bis zum Beginn des AHV-Alters | Frei wählbar |
Maximalbetrag 2024 | |
Erwerbstätige mit Pensionskasse: max. CHF 7'056 Erwerbstätige ohne Pensionskasse: max. CHF 35'280, jedoch max. 20% des Netto-Erwerbseinkommens |
Höhe der Einzahlungen sind nicht begrenzt |
Steuervorteile bei der Einzahlung | |
Beitrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden | In der Regel nicht abzugsfähig |
Besteuerung während der Vetragslaufzeit | |
Keine | Aktueller Rückkkaufswert |
Steuervorteile bei der Auszahlung | |
Auszahlungen werden zu einem reduzierten Steuersatz besteuert | Auszahlungen sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei |
Verpfändung möglich? | |
Nur zur Finanzierung des Eigenheims | ja |
Auszahlung | |
Frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters | Jederzeit möglich |
Rückkauf | |
Möglich in folgenden Fällen:
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Jederzeit möglich |
Begünstigte im Todesfall | |
Gesetzliche Erbfolge muss eingehalten werden:
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Frei wählbar |
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Fragen und Antworten: Lebensversicherung und 3. Säule
Eine gemischte Lebensversicherung kombiniert die finanzielle Absicherung im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit mit einem Sparteil. Sie kombiniert also den Schutz einer Lebensversicherung mit der Möglichkeit, Kapital anzusparen.
Bei einer gemischten Lebensversicherung zahlen Sie regelmässig Prämien, die zum einen für den Versicherungsschutz und zum anderen für die Kapitalbildung verwendet werden. Am Ende der Vertragslaufzeit erhalten Sie das angesparte Kapital. Sterben Sie vor Ablauf der Vertragslaufzeit, wird eine vorher festgelegte Summe an die begünstigten Personen ausgezahlt.
Das 3-Säulen-Prinzip ist das Konzept zur Altersvorsorge in der Schweiz. Es besteht aus der ersten Säule, der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge (BVG) und der dritten Säule, der privaten Vorsorge. Die AHV ist eine obligatorische Versicherung, die eine Grundversorgung im Alter und bei Invalidität bietet. Die BVG ist eine berufliche Vorsorge, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird und eine zusätzliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge darstellt. Die dritte Säule umfasst freiwillige private Vorsorgeformen wie die Säule 3a (gebundene Vorsorge) und die Säule 3b (freie Vorsorge).
Gemäss den aktuellen schweizerischen Steuervorschriften können Sie in die Säule 3a bis zu einem bestimmten Betrag einzahlen. Für das Jahr 2024 beträgt der maximale Betrag für die Säule 3a CHF 7’056 für unselbständig Erwerbstätige und max. CHF 35’280 (jedoch max. 20% des Netto-Erwerbseinkommens) für selbständig Erwerbstätige.
In der Säule 3b ist die Höhe der Einzahlungen nicht begrenzt.
Leistungen aus der Säule 3a dürfen frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV ausgezahlt werden. Wer über das Rentenalter hinaus weiter arbeitet, kann die Auszahlung bis zu fünf Jahre aufschieben.
Für eine steuerfreie Auszahlung der Säule 3b müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Eine Vertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren
- Die Auszahlung erfolgt erst, nach dem 60. Lebensjahr
- Sie waren jünger als 66 Jahre, als Sie den Vertrag abgeschlossen haben.