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Unfalldeckung ändern

Die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch - wie die Grundversicherung. Grundsätzlich gilt: Wer mehr als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist über ihn unfallversichert und kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen. Die Änderung Ihrer Unfalldeckung können Sie uns direkt via Webformular mitteilen.

Was gilt für mich?

Sind Sie unsicher, ob Sie die Unfallversicherung in der Grundversicherung einschliessen müssen? Und zu welchen Terminen Sie die Unfalldeckung ändern können? Oder was bei Kündigung, Pensionierung oder auf Reisen gilt? Hier erfahren Sie’s.

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Unfalldeckung

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Sie arbeiten nicht oder weniger als 8 Stunden pro Woche? Dann müssen Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung einschliessen. Müssen Sie nach einem Unfall medizinisch behandelt werden, kommt wie bei Krankheit die Kostenbeteiligung in der Grundversicherung zum Tragen.

Arbeiten Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber? Dann sind sie über ihn gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert und können die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen. Damit sinkt Ihre Grundversicherungsprämie um bis zu 7%. Müssen Sie nach einem Unfall medizinisch behandelt werden, bezahlen Sie keine Kostenbeteiligung.

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