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Alle Infos zur Krankenversicherung

Willkommen in der Schweiz! Hier erfahren Sie, was es mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (auch Grundversicherung genannt) nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) und den freiwilligen Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf sich hat.

Obligatorische Grundversicherung

Die Grundversicherung deckt die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Die Prämien sind abhängig von Ihrem Wohnort und Alter.

Versicherungspflicht

In der Schweiz besteht im Bereich der Grundversicherung eine Versicherungspflicht nach dem Erwerbsortprinzip. Wenn Sie Ihren Wohnsitz vom Ausland in die Schweiz verlagern und hier berufstätig sind oder Ihre Rente aus der Schweiz beziehen, müssen Sie sich in der Schweiz krankenversichern. Da es sich beim Schweizer System um eine Kopfprämie handelt, muss bei Familien für jede einzelne Person eine Grundversicherung beantragt werden.

Wenn Sie sich bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben, bleiben Ihnen drei Monate Zeit, die obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen. Bei einer Anmeldung innerhalb dieser Frist sind Sie ab Datum der Wohnsitznahme versichert. Ebenfalls müssen die Prämien rückwirkend auf diesen Termin bezahlt werden. Verpassen Sie den Termin, gilt der Versicherungsschutz erst ab Beitritt. Ausserdem wird für die verzögerte Anmeldung eine Gebühr verrechnet.

Nicht versicherungspflichtig sind Sie in diesen Fällen:

Sie sind im EU-/EFTA-Ausland berufstätig und ziehen in die Schweiz. Aufgrund des Erwerbsortprinzips sind Sie im Land Ihres Arbeitgebers versicherungspflichtig und können sich in der Schweiz nicht krankenversichern.

Sie ziehen in die Schweiz, erhalten jedoch Ihre Rente aus einem EU-/EFTA-Staat. Aufgrund des Erwerbsortsprinzips sind Sie in dem Land versicherungspflichtig, aus welchem Sie Ihre Rente beziehen. Sie können sich in der Schweiz nicht krankenversichern.

Sie werden von Ihrem Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit in die Schweiz entsendet und verlegen vorübergehend ihren Wohnsitz in die Schweiz. In diesem Fall unterstehen Sie nicht der Schweizer Versicherungspflicht und können sich in der Schweiz nicht krankenversichern.

Kostenbeteiligung

Wenn Leistungen für Arzt, Spital oder Medikamente erbracht werden, müssen Sie sich an diesen Kosten beteiligen. Die Kostenbeteiligung besteht aus der Franchise sowie einem zusätzlichen Selbstbehalt von 10%.
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Unfalldeckung

Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie durch Ihren Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert und können das Unfallrisiko in der Grundversicherung ausschliessen.
 

Zu den Grundversicherungen

Freiwillige Zusatzversicherungen

Durch den Abschluss von Zusatzversicherungen können Sie die Leistungen der Grundversicherung nach Ihren Bedürfnissen erweitern und ergänzen. Sie ermöglichen einen zusätzlichen Versicherungsschutz bei ambulanten (z.B. Alternativmedizin, Prävention, Sehhilfen, zahnärztliche Behandlungen) oder stationären (freie Arzt- und Spitalwahl, höherer Zimmerkomfort) Behandlungen.

Im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung sind die Leistungen der Zusatzversicherungsprodukte bei jeder Krankenkasse unterschiedlich. Die Prämien für die jeweiligen Zusatzversicherungsprodukte sind in der ganzen Schweiz gleich und berechnen sich je nach Ihrem Alter und Geschlecht. Bei bestehenden Krankheiten, Vorerkrankungen oder Unfällen kann Sympany einen Vorbehalt anbringen oder den Beitritt zur Versicherung vollständig ablehnen.
 

Zu den Zusatzversicherungen

Versicherung abschliessen

Im Prämienrechner können Sie für sich und Ihre Familie die passende Offerte erstellen. Die Prämien werden aufgrund Ihrer persönlichen Daten errechnet. Bitte legen Sie Ihrem Versicherungsantrag folgende Dokumente bei:

  • Kopie Ihrer Wohnsitzbestätigung (erhältlich auf der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde)
  • Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung (beispielsweise B, C, G, L)
  • Sofern zum Zeitpunkt Ihrer Einwanderung noch ein Krankenversicherungsschutz im Herkunftsland besteht: Versicherungsnachweis Ihres ausländischen Krankenversicherers

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