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Endlich 18 und volljährig

Gut versichert auf zu neuen Horizonten!

Mit der Volljährigkeit liegt Ihnen das Leben zu Füssen. Damit Sie es voll und ganz geniessen können, macht es Ihnen Ihre Krankenkasse Sympany ganz einfach.

Police und Vollmacht: Stehen Sie auf eigenen Beinen!

Zugegeben, es gibt schönere Geburtstagsgeschenke, aber immerhin stehen wir nicht mit leeren Händen da: Von Sympany erhalten Sie Ihre eigene Police, wenn Sie das wünschen. Bisher waren Sie mit der Police Ihrer Mutter oder Ihres Vaters versichert. Wenn Sie bei unserem Kundenservice eine Policentrennung beantragen, erhalten Sie ab dem nächsten Rechnungsdatum eine eigene Police sowie sämtliche Korrespondenz. Mehr Infos zur Policentrennung >

Ab Ihrem 18. Geburtstag haben Sie Ihr Leben selbst in der Hand – und damit auch Ihre Krankenversicherung. Bisher haben Sie für vieles die Erlaubnis Ihrer Eltern gebraucht. Jetzt ist es andersrum: Für Auskünfte zu Ihrer Versicherung benötigen Ihre Eltern eine Vollmacht von Ihnen.

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Bildschirm zu sehen ist das Kundenportal mySympany in der deutschen Sprachversion.

Überblick behalten und Umwelt schonen

Im Kundenportal mySympany erhalten Sie alle Dokumente online, können Rechnungen einreichen und Ihre Daten ändern. So behalten Sie den Überblick über Ihre Versicherung und schonen erst noch die Umwelt.

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Rund ums Geld: bezahlen, erhalten, versteuern

Prämienrechnung

Bisher haben Ihre Eltern Ihre Prämien bezahlt. Sobald Sie eine eigene Police erhalten haben, werden die Prämien Ihnen in Rechnung gestellt – monatlich, falls Sie nicht einen anderen Zahlungsrhythmus bestimmen. So können Sie Ihre Rechnungen bezahlen >

Die Krankenversicherung bezahlt man in der Schweiz über Prämien, und zwar wie bei der Miete immer schon im Voraus. Die Höhe der Prämien ist abhängig vom Alter und Wohnort sowie den Gesundheitskosten

Beim Arzt gewesen? Leistungsabrechnung

Für medizinische Behandlungen und Medikamente kommt im Wesentlichen die Grundversicherung auf. Einen Teil der Kosten bezahlen Sie jedoch selbst, so verlangt es das Gesetz. Deshalb erhalten Sie von Sympany nach jeder Behandlung oder Verordnung eine Leistungsabrechnung. Darin sowie in mySympany sehen immer auch den aktuellen Stand Ihrer Kostenbeteiligung

Immer wieder gibt’s von Sympany auch Geld zurück, zum Beispiel bei der Rückerstattung selbst bezahlter Rechnungen. Bitte teilen Sie uns dafür via Webformular oder mySympany Ihre Kontoverbindung mit. Sonst erhalten Sie für Auszahlungen einen Check, für deren Auszahlung am Postschalter Ihnen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie: Das angegebene Konto muss Ihnen gehören, Auszahlungen auf das Konto Ihrer Eltern oder einer anderen Person sind nicht möglich.

Im kommenden Januar erhalten Sie eine Kostenübersicht für die Steuererklärung. Darin sind alle Ihre Rechnungen aufgeführt, die Sympany seit der Policentrennung bis zum 31. Dezember verarbeitet hat. Bis dahin verarbeitete Rechnungen sind wie bisher in der Kostenübersicht Ihrer Mutter oder Ihres Vaters berücksichtigt. Mehr Infos >

Prämienrabatte: Holen Sie mehr raus

In der Grundversicherung sieht das Gesetz drei Altersstufen vor. Ab 19 Jahren gehören Sie zur Altersstufe «Junge Erwachsene». Dadurch sinkt Ihr gesetzlicher Rabatt und Ihre Prämien erhöhen sich. Möglichst tiefe Prämien erreichen Sie mit diesen Spartipps und Rabatten für die Grund- und Zusatzversicherungen:

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr für die Krankheitskosten selbst aufbringen müssen. Beträge darüber hinaus übernimmt die Krankenkasse zu 90%, 10% beträgt Ihr Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt max. CHF 700.–/Jahr für Erwachsene respektive CHF 350.–/Jahr für Kinder.

Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz:
Ihre Franchise bestimmen Sie selbst. Dabei gilt: Je höher die Franchise, desto niedriger die Prämie. Unser Tipp: Wählen Sie eine Franchise, die Sie zusammen mit dem Selbstbehalt jederzeit problemlos zahlen können. Franchise ändern >

Volljährigkeit: Ab 18 Jahren (bzw. ab 1. Januar des Jahres, in dem Sie 19 Jahre alt werden) muss erstmals eine Franchise gewählt werden. Für Ihre nächste Police gehen wir von der gesetzlichen Standard-Franchise von CHF 300.– aus. Gerne können Sie uns bis 31. Dezember eine höhere Wahlfranchise mitteilen und dadurch Prämien sparen.

Sie können zwischen folgenden Franchisen (in CHF) wählen:

Erwachsene
300.– 500.– 1’000.– 1’500.– 2’000.– 2’500.–
Kinder
0.– 200.– 400.– 600.–

Franchise ändern >

Für Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz bietet Sympany in der Grundversicherung fünf alternative Versicherungsmodelle an. Bei diesen sogenannten Managed-Care-Modellen wenden Sie sich im Krankheitsfall immer zuerst an eine vorgängig festgelegte erste Anlaufstelle, zum Beispiel eine Apotheke, Ihre Hausarztpraxis, die HMO-Praxis oder das telemedizinische Zentrum Medgate.
So funktionieren Prämiensparmodelle >

Wenn Sie sich für ein Managed-Care-Modell entscheiden, erhalten Sie einen Rabatt und bezahlen dadurch deutlich weniger Prämien als beim Modell mit freier Arztwahl:

Versicherungsmodell wechseln >

* Beispiele für Rabatte der alternativen Versicherungsmodelle >

Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt sind, können Sie die Unfalldeckung ausschliessen. Damit sinkt Ihre Prämie um bis zu 7%. Sie sind gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle durch Ihren Arbeitgeber versichert.

Bei Abschluss eines Vertrags mit einer Laufzeit von 3 Jahren erhalten Sie auf ambulante* und Spitalzusatzversicherungen* 10% Rabatt. Gilt für Neuabschlüsse und Wechsel in ein Modell mit höherer Versicherungsdeckung.

* davon ausgenommen sind plus natura, premium natura und hospita privat

Wichtige Fragen und Antworten

Ihre Prämien werden neu Ihnen in Rechnung gestellt, das bedeutet: Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Prämien bezahlt werden. Wer Ihre Prämien letztendlich bezahlt, bleibt aber Ihre Sache. Damit keine Prämienrechnung unbezahlt bleibt, empfehlen wir Ihnen das Lastschriftverfahren (LSV). Damit kann Sympany offene Prämien direkt von Ihrem Bank- oder Postkonto abbuchen – oder auch vom Konto Ihrer Eltern. Mehr zu den Zahlungsarten >

Keine Sorge: Sie sind erst ab 18 Jahren selbst für alle Kosten rund um Ihre Krankenkasse verantwortlich. Alle Prämienrechnungen und Leistungsabrechnungen, die die Zeit vor Ihrem 18. Geburtstag betreffen, müssen Ihre Eltern bezahlen. Haben Ihre Eltern das versäumt, können Sie nicht dafür betrieben werden.

Falls Sie die Krankenkasse wechseln möchten – was wir sehr bedauern würden – steht Ihnen nichts im Wege, sofern Sie all Ihre Rechnungen ab Ihrem 18. Geburtstag beglichen haben.

Dies ist gesetzlich festgehalten und gilt für alle Versicherten, die ab 1. Januar 2024 volljährig werden.

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt bei einem Spitalaufenthalt nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Das Gesetz bestimmt jedoch, dass Sie sich bei einem stationären Spitalaufenthalt mit CHF 15.– pro Tag an diesen Kosten beteiligen müssen.

Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung (bis 25 Jahre) und Frauen, bei Leistungen der Mutterschaft sind vom Spitalbeitrag befreit.

Nein. Wenn Sie mindestens 60 aufeinanderfolgende Tage Dienst geleistet haben (Militär-, Zivil-, Rotkreuzdienst, Zivilschutz), können Sie die Rückerstattung der Versicherungsprämien für diese Zeit verlangen. Bitte senden Sie uns dafür eine Kopie Ihres Marschbefehls.

Die Grundversicherung schützt Sie bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft vor hohen Kosten für medizinische Behandlungen und Medikamente. Trotzdem gibt es viele gute Gründe für eine Zusatzversicherung. Zum einen deckt die Grundversicherung gewisse Leistungen nicht ab. Zum anderen bieten Zusatzversicherungen einen gewissen Komfort, den Sie im Krankheitsfall bestimmt nicht missen möchten. Zum Beispiel mehr Privatsphäre und Chefarztbehandlung im Spital. Hier finden Sie die Vorteile der Sympany Versicherungen:

Zur obligatorischen Schweizer Grundversicherung >

Zu den Zusatzversicherungen von Sympany >

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