Pensionierung
Sorgen Sie rechtzeitig vor: Im Ruhestand wird ein guter Versicherungsschutz noch wichtiger.
Wer die Pensionierung sorgfältig plant, startet entspannter in den neuen Lebensabschnitt. Hier erfahren Sie, worauf es bei der Kranken- und der Unfallversicherung ankommt – und weshalb Vorausdenken in der Zusatzversicherung besonders wichtig ist.
Hier geht’s lang zu den Informationen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger ›
Gut vorbereitet in den Ruhestand: Versicherungswissen für die Schweiz
Rückt Ihre Pensionierung näher? Dann haben Sie sich bestimmt schon viele Gedanken über den neuen Lebensabschnitt gemacht. Denken Sie dabei nicht nur an die Alltagsgestaltung oder an finanzielle Aspekte. Denn Ihre Gesundheit und ein guter Versicherungsschutz zählen jetzt noch mehr.
Planen Sie Ihren Versicherungsschutz genauso sorgfältig wie alle anderen Aspekte Ihrer Pensionierung. Gerade bei den Krankenzusatzversicherungen und einigen Risikoversicherungen (z.B. capita unfall) sollten Sie die Weichen frühzeitig stellen – am besten solange Sie bei bester Gesundheit sind. Denn hier besteht keine Versicherungspflicht.
Das bedeutet: Wenn Sie eine Zusatzversicherung abschliessen oder die Zusatzleistungen erhöhen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen und einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Ihr Antrag kann vorbehaltlos angenommen, abgelehnt oder mit Einschränkungen angenommen werden. Für einige Risikoversicherungen gilt für den Abschluss zudem ein Höchstalter von 60 Jahren.
Für die Grundversicherung und die Unfallversicherung ist keine langfristige Planung nötig. In der Grundversicherung haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln, das Versicherungsmodell zu ändern oder die Franchise anzupassen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, alle Personen aufzunehmen. Deshalb müssen Sie auch keinen Fragebogen zu Ihrer Gesundheit ausfüllen, wenn Sie zu Sympany wechseln. Mehr zum Krankenkassenwechsel ›
Die wichtigste Änderung betrifft die Unfallversicherung: Erwerbstätige sind über ihren Arbeitgeber umfassend gegen Unfälle versichert, sofern ihr Pensum mindestens acht Stunden pro Woche beträgt. Mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben – maximal 31 Tage nach Austritt aus dem Unternehmen – erlischt dieser Versicherungsschutz. Pensionierte müssen sich ab dann über die Grundversicherung gegen Unfall versichern. Denn die Unfallversicherung ist in der Schweiz für alle obligatorisch. Das Vorgehen hängt dabei vom Zeitpunkt Ihrer Pension ab:
- Bei einer vorzeitigen Pensionierung müssen Sie die Unfalldeckung in die Grundversicherung einschliessen. Dafür müssen Sie keine Fristen beachten, der Einschluss ist jederzeit zum Monatsersten möglich. Unfalldeckung in mySympany ändern ›
- Mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters schliesst Sympany die Unfalldeckung automatisch in Ihre Grundversicherung ein. Werden Sie ordentlich pensioniert, müssen Sie somit nichts unternehmen.
- Sind Sie über das Pensionsalter hinaus berufstätig? Dann informieren Sie uns bitte jedes Jahr, damit wir die Unfalldeckung aus der Grundversicherung ausschliessen. Ab 70 Jahren benötigen wir jährlich einen Nachweis über Ihre anderweitige Unfalldeckung.
Die Krankenversicherung läuft im Ruhestand weiter wie bisher:
- Die Grundversicherung erbringt in jedem Versicherungsmodell die gleichen Basisleistungen. Daran ändert sich auch nach der Pensionierung nichts.
- Haben Sie schon früher Krankenzusatzversicherungen abgeschlossen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind? Damit haben Sie bestens vorgesorgt und können bei Bedarf auf weitergehende Leistungen zählen.
Leistungen, die im Ruhestand immer wichtiger werden
Grundversicherung
Ob Arztbesuch, Medikamente, Spitalaufenthalt oder Rehabilitation: Nach der Pensionierung profitieren Sie von den genau gleichen Leistungen der Grundversicherung wie bisher. Mit zunehmendem Alter werden gewisse Leistungen aber immer wichtiger. So beteiligt sich die Grundversicherung an den Kosten
- für die Pflege zu Hause (Spitex),
- für die Pflege in einer Institution (Pflegeheim) und
- für viele Hilfsmittel, etwa für Verbandsmaterial oder Gehhilfen (vgl. Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundesamts für Gesundheit).
Zusatzversicherungen
Mit einer Krankenzusatzversicherung wählen Sie einen massgeschneiderten Zusatzschutz – vom Einzelzimmer im Spital bis zur alternativen Heilmethode und von der Gesundheitsvorsorge bis zum Beitrag an Brillen und Kontaktlinsen.
Es lohnt sich, den bisherigen Versicherungsschutz auch nach der Pensionierung weiterzuführen. Falls Sie die Leistungen jetzt reduzieren und später wieder erhöhen möchten, ist dies unter Umständen nicht mehr wie gewünscht möglich. Denn bei der Aufnahme in die Zusatzversicherung spielen die individuelle Gesundheit und die gesundheitlichen Risiken eine wichtige Rolle.
Wichtige Fragen und Antworten zur Pensionierung
Ja, die Wahl eines anderen Versicherungsmodells ist in jedem Alter und auch bei bestehenden Vorerkrankungen problemlos möglich. Sie müssen sich auch nicht langfristig festlegen und können von Jahr zu Jahr neu entscheiden, welches Modell am besten zu Ihrer Situation passt. Weitere Informationen zum Wechsel des Versicherungsmodells ›
Das hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Die klassische Grundversicherung bietet Ihnen schweizweit freie Arztwahl. Sie können direkt zu einem Spezialarzt oder einer Spezialärztin gehen und benötigen keine Überweisung dafür. Mehr zur Grundversicherung classic ›
- Bei den Sparmodellen profitieren Sie von attraktiven Prämienrabatten. Dafür wenden Sie sich immer an eine vorgegebene erste Anlaufstelle, zum Beispiel an Ihre Hausarzt- oder HMO-Praxis. Diese koordiniert Ihre medizinische Betreuung. So kommt es zu keinen unnötigen Behandlungen – und zu keinen unnötigen Kosten für Sie. Mehr zu den Sparmodellen ›
In der Zusatzversicherung müssen Sie jede Deckungsänderung und auch jede neue Versicherung beantragen. Dafür müssen Sie in einem Fragebogen Auskunft über Ihren Gesundheitszustand und eventuelle Vorerkrankungen geben. Je nach Alter und Risiko kann es sein, dass Ihr Antrag nur unter Vorbehalt angenommen oder abgelehnt wird. Für gewisse Leistungen gibt es zudem Karenzfristen. Deshalb sollten Sie Zusatzversicherungen mit genügender Vorlaufzeit vor der Pensionierung abschliessen oder anpassen – und solange Sie diese noch nicht dringend benötigen.
In der Grundversicherung schreibt das Gesetz altersabhängige Krankenkassenprämien vor. Das Pensionsalter ist davon jedoch nicht betroffen. Dies sind die Altersklassen in der Grundversicherung:
- Kinder und Jugendliche (0 bis 18 Jahre)
- Junge Erwachsene (19 bis 25 Jahre)
- Erwachsene (ab 26 Jahren)
In der Zusatzversicherung gibt es bei Erwachsenen (ab 26 Jahren) in der Regel alle fünf Jahre eine altersbedingte Prämienanpassung.
Wenn Sie in einen EU-/EFTA-Staat oder ins Vereinigte Königreich (UK) ziehen und Ihre AHV-Rente ausschliesslich aus der Schweiz erhalten, bleiben Sie in der Regel in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Je nach Land haben Sie aber die Wahl, ob Sie sich in der alten oder in der neuen Heimat versichern lassen. Auf der Website der Gemeinsamen Einrichtung KVG können Sie prüfen, ob eine Versicherungspflicht für Sie besteht.
Ziehen Sie in ein Land ausserhalb der EU, der EFTA oder des Vereinigten Königreichs (UK), endet die obligatorische Grundversicherung mit dem Umzug. Detailinformationen finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.
Wenn Sie fürs kommende Jahr mit vermehrten Arztbesuchen und Behandlungen rechnen, kann sich eine Anpassung lohnen. Ihre monatliche Prämie steigt mit einer tieferen Franchise zwar an, aber Sie müssen sich weniger stark an den Gesundheitsleistungen beteiligen. In der Summe könnten Ihre Kosten dadurch tiefer sein als mit der jetzigen Franchise. Mehr zur Kostenbeteiligung ›
Am besten überprüfen Sie die gewählte Franchise weiterhin regelmässig. Sie können die Franchise jährlich anpassen. Franchise ändern ›
Die Kantone bestimmen, welche Kriterien im Detail für die Prämienverbilligung ausschlaggebend sind. Wenn Sie in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Wohnkanton. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) können die Krankenkassenprämien über die EL verrechnen.
Rentnerinnen und Rentner haben Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn sie in der Schweiz versichert sind und in der EU, in Island, Norwegen oder im Vereinigten Königreich (UK) leben. Weitere Informationen finden sie auf der Website der Gemeinsame Einrichtung KVG.