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Mit der Abredeversicherung gegen Unfall versichert

Verlängerung der Versicherung für Nichtberufsunfälle gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) vom 20. März 1981

Die obligatorische Unfallversicherung

Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeiten, sind Sie sowohl gegen Berufs- als auch Nichtberufsunfälle versichert. Der Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle besteht, solange Sie Anspruch auf mindestens 50 Prozent Ihres Lohnes haben (zum Beispiel bei Bezug von Taggeld aufgrund von Krankheit oder Unfall) und bis zu 31 Tage danach. Melden Sie sich innerhalb dieser Frist bei der Arbeitslosenversicherung an, besteht der Versicherungsschutz weiter. Über die Details bei Arbeitslosigkeit informiert Sie die dafür zuständige Stelle Ihres Wohnorts.

Ein Fall für die Abredeversicherung

Sie geben die Erwerbstätigkeit dauerhaft oder vorübergehend auf, z.B. wegen unbezahlten Urlaubs? Mit dem Abschluss einer Abredeversicherung sichern Sie sich den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle und erhalten im Falle eines Unfalls die vollen Leistungen nach den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG). Informationen erhalten Sie unter +41 58 262 41 86, unter E-Mail oder bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber.

Unfall! Was tun?

Bitte melden Sie uns Unfälle unverzüglich.

Das Unfallformular finden Sie online oder bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber. Bitte senden Sie es uns unterschrieben per E-Mail an E-Mail oder per Post an Sympany, Leistungsmanagement, Postfach, 4001 Basel.

Alternativ können Sie uns Ihren Unfall auch telefonisch melden: +41 58 262 41 86.

Dauer der Abredeversicherung

Die Abredeversicherung beginnt am Tag nach dem Ende der betrieblichen Unfallversicherung. Sie erlischt mit der Aufnahme einer Tätigkeit von mindestens 8 Stunden pro Woche, spätestens jedoch nach 6 Monaten.

Sind Sie durch die Militärversicherung oder eine ausländische obligatorische Unfallversicherung versichert, ruht die Abredeversicherung.

Abschliessen der Abredeversicherung

Mit der Einzahlung der Prämie in Höhe von CHF 40.– pro angefangenem Kalendermonat schliessen Sie die  Abredeversicherung ab. Angaben zur Zahlungsverbindung erhalten Sie nach Absenden des Formulars. Die Prämie müssen Sie spätestens an dem Tag einbezahlt haben, an dem die betriebliche Unfallversicherung endet. Sie können Ihre Abredeversicherung  jeweils vor Ablauf durch erneute Prämienzahlung für insgesamt höchstens 6 Monate verlängern.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mehr als 8 Std. (anderenfalls ist der Abschluss einer Abredeversicherung leider nicht möglich) *
Bitte aktivieren Sie das Pflichtfeld.
Zu beachten: Anschliessend sind Sie noch weitere 31 Tage prämienfrei versichert. Die Abredeversicherung beginnt erst danach.

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