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Generika und Biosimilars in der Schweiz

Wirksame Medikamente günstiger

Mit Generika und Biosimilars erhalten Sie in der Schweiz Medikamente mit derselben Wirkung wie das Originalpräparat – oft zu deutlich tieferen Preisen.  Auf dieser Seite erfahren Sie:

  • was Generika und Biosimilars sind und wie sie in der Schweiz zugelassen werden,
  • wie viel Sie mit Generika und Biosimilars sparen können und warum Sie einen tieferen Selbstbehalt bezahlen,
  • wie Sie günstigere Alternativen für Ihr Medikament finden.

Was sind Generika? – Gleich wirksam wie das Original

Generika sind Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung wie ein bereits zugelassenes Originalmedikament. In der Schweiz werden Generika von Swissmedic geprüft und zugelassen. Sie müssen dieselben Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit erfüllen wie das Originalpräparat.  

Unterschiede zum Original können sein: 

  • anderer Produktname und andere Verpackung,
  • anderer Hersteller,
  • teilweise andere Hilfsstoffe (z.B. Füll-, Farb- oder Bindemittel),
  • in der Regel ein deutlich tieferer Preis.

Für die Wirkung ist entscheidend, dass der Wirkstoff und seine Dosierung identisch sind. Darum gelten Generika im Allgemeinen als gleich wirksam wie Originalmedikamente.

Wie viel sparen Sie mit Generika?

Generika sind in der Schweiz im Durchschnitt 20 bis 70% günstiger als die entsprechenden Originalpräparate. Auch Biosimilars sind in der Regel deutlich günstiger als die zugehörigen biologischen Originalmedikamente. Das wirkt sich direkt auf Ihre Gesundheitskosten aus:

  • Tiefere Medikamentenkosten – besonders relevant bei Dauermedikation (z.B. Blutdruck, Cholesterin, Diabetes).
  • Weniger aus eigener Tasche – Sie zahlen weniger beim Selbstbehalt und profitieren von tieferen Gesamtkosten.
  • Entlastung des Gesundheitssystems – niedrigere Medikamentenkosten helfen, die Prämienentwicklung zu dämpfen.

Tipp: Fragen Sie beim Arztbesuch oder in der Apotheke aktiv nach: «Gibt es für dieses Medikament ein günstigeres Generikum?»

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Allgemeine Fragen zu Generika in der Schweiz

Generika und Biosimilars sind vor allem aus zwei Gründen günstiger als Originalmedikamente:

  • Abgelaufener Patentschutz: Die Entwicklung neuer Medikamente muss sich lohnen. Hersteller investieren viel Geld in Forschung, Entwicklung, klinische Studien und Marketing. Der Patentschutz für das Originalpräparat erlaubt es den Herstellern, die hohen Kosten wieder reinzuholen. Nach Ablauf dürfen auch andere Hersteller das Medikament als Generikum/Biosimilar unter anderem Namen, aber mit gleicher Zusammensetzung verkaufen. Bei ihnen entfallen die Forschungs- und Entwicklungskosten.
  • Geringerer Selbstbehalt: Der gesetzlich festgelegte Selbstbehalt für kassenpflichtige Generika/Biosimilars beträgt 10% – aber 40% für kassenpflichtige Originale, die auch als Generika/Biosimilars zur Verfügung stehen.

Generika und Biosimilars werden in der Schweiz seltener verkauft als im Ausland. Durch die Erhöhung des Selbstbehalts will der Bund den Bezug von günstigeren Medikamenten fördern und somit die Ausgaben für Medikamente in der Grundversicherung senken.

Ja, es gilt nicht pauschal der höhere Selbstbehalt für Originale und der tiefere für Generika. Für jedes Medikament gilt beim Preis ein Grenzwert. Der höhere Selbstbehalt gilt für Medikamente, die im Vergleich zu anderen mit der gleichen Zusammensetzung zu teuer sind. 

  • Es gibt Originalpräparate, die unter dem jeweiligen Grenzwert liegen und deshalb nur den ordentlichen Selbstbehalt von 10 Prozent haben. 
  • Aber es gibt auch Generika und Biosimilars, deren Preis über dem Grenzwert liegt und für die deshalb der erhöhte Selbstbehalt von 40 Prozent gilt.

Die Medikamente unterscheiden sich beim Namen, bei der Verpackung sowie beim Preis. Bei Generika besteht der Name häufig aus einem Teil oder einer Abkürzung des Wirkstoffs (z.B. ASS für Acetylsalicylsäure oder Ibu- oder -fen für Ibuprofen) plus dem Namen des Herstellers. Die Originalmedikamente heissen in diesen Fällen Aspirin® und Brufen®. Die Verpackungen sind meist etwas weniger aufwendig gestaltet, was auch den günstigeren Preis widerspiegelt.

Biosimilars sind Nachfolgepräparate biotechnologisch hergestellter Originalmedikamente (Biologika). Sie ähneln ihrem Referenzmedikament stark, sind aber aufgrund der komplexen Herstellung nie zu 100% identisch.

In der Schweiz werden Biosimilars von Swissmedic zugelassen und müssen zeigen, dass sie vergleichbar wirksam und sicher sind wie das Original. Sie bieten meist einen deutlich tieferen Preis.

Ja. Für die Zulassung in der Schweiz gelten für Biosimilars sehr strenge Anforderungen.

Sie müssen umfangreiche klinische Daten vorlegen, die Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität im Vergleich zum Referenzmedikament belegen.

Die Überwachung nach der Zulassung (Pharmakovigilanz) ist bei Biosimilars besonders sorgfältig, um die Sicherheit langfristig zu gewährleisten.

Generika

  • enthalten denselben chemisch hergestellten Wirkstoff wie das Originalpräparat
  • sind in Wirkstoff und Dosierung identisch
  • werden von Swissmedic zugelassen und müssen die gleiche Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit
  • nachweisen wie das Original

Biosimilars

  • sind Nachfolgepräparate von biologischen (biotechnologisch hergestellten) Arzneimitteln
  • die Wirkstoffe sind komplexe Eiweisse, die nie zu 100% identisch nachgebildet werden können
  • Biosimilars müssen umfangreiche Studien vorlegen, um zu zeigen, dass sie in der Schweiz vergleichbar wirksam und sicher sind wie das Referenz-Biologikum
  • werden ebenfalls durch Swissmedic geprüft und zugelassen

Gemeinsam haben Generika und Biosimilars:

  • Sie werden erst zugelassen, wenn der Patentschutz des Originalpräparats abgelaufen ist.
  • Sie bieten in der Regel deutliche Kostenvorteile gegenüber dem Original.
  • Sie tragen dazu bei, die Gesundheitskosten und die Prämienentwicklung in der Schweiz zu dämpfen.
  1. Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder Ihre Apotheke sind verpflichtet, Sie zu informieren, sobald ein Generikum in der Spezialitätenliste aufgeführt ist.
  2. Nutzen Sie die Generikasuche. Damit finden Sie schnell heraus, ob es zu Ihrem Medikament eine günstigere Alternative gibt. Zur Generikasuche ›

Fragen zum Bezug von Generika

Medikamente, die auf der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) stehen, werden grundsätzlich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen – egal ob Original oder Generikum.  

Oft ist der Selbstbehalt bei Generika tiefer, wodurch Sie persönlich weniger bezahlen.

Ihr Arzt/Ihre Ärztin oder Ihre Apotheke berät Sie dazu. Sie können aber immer mitentscheiden, ob Sie ein teures Originalpräparat haben wollen oder ein kostengünstiges Generikum. Dies hat Einfluss darauf, welche Kostenbeteiligung Sie bezahlen:

  • Ihr Arzt oder Ihre Ärztin beurteilt, welches Medikament für Ihr Gesundheitsproblem am besten geeignet ist. Verlangt er/sie aus medizinischen Gründen ausdrücklich die Abgabe des Originalpräparates, wird der ordentliche Selbstbehalt von 10% erhoben. Die medizinische Notwendigkeit wird auf dem Rezept und der Rechnung vermerkt.
  • Entscheiden Sie sich selbst und ohne medizinische Gründe für das Originalmedikament, bezahlen Sie den erhöhten Selbstbehalt von 40%

Ja. Sofern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf dem Rezept nicht aus medizinischen Gründen das Originalpräparat verschreibt, kann die Apotheke ein kostengünstiges Generikum abgeben. Die Apotheke ist verpflichtet, die verschreibende Ärztin/den verschreibenden Arzt über diese sogenannte Substitution zu informieren.

Die medizinische Begründung gilt pro Rezept. Stellt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein Dauerrezept aus, ist die medizinische Begründung auf dem Rezept für die gesamte Bezugsdauer gültig.

Ja. In diesem Fall können Sie auf das Originalpräparat ausweichen und bezahlen den ordentlichen Selbstbehalt von 10 Prozent. Ihr Arzt, Ihre Ärztin oder die Apotheke muss dies dokumentieren.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  1. Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin nach einem Generikum, wenn Ihnen ein Medikament verschrieben wird.
  2. Nutzen Sie unsere Generikasuche, wenn Sie ein Rezept erhalten haben und prüfen möchten, ob ein Generikum verfügbar ist. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder mit der Apotheke, ob das Generikum für Sie infrage kommt.
  3. Fragen Sie beim Einlösen des ärztlichen Rezepts in der Apotheke nach, ob es ein Generikum gibt.

Generika und Sympany: So senken Sie Ihre Gesundheitskosten

Sympany unterstützt Sie dabei, Ihre Gesundheitskosten im Griff zu behalten – ohne auf eine wirksame Behandlung zu verzichten. Mit Generika profitieren Sie von:  

  • tieferen Medikamentenkosten – insbesondere bei langfristiger Therapie  
  • potenziell geringerem Selbstbehalt gegenüber teureren Originalpräparaten  
  • einem Beitrag zur Stabilisierung der Prämien in der Schweiz

Kombinieren Sie den Einsatz von Generika mit einem passenden Grundversicherungsmodell oder einer Zusatzversicherung von Sympany, um Ihre Gesundheitskosten noch gezielter zu optimieren.

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