Generika
Garantiert, gut, günstig!
Sparen ohne Qualitätsverlust
Generika sind Medikamente, die den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstoffmenge enthalten wie das Originalmittel. Durchschnittlich sind sie jedoch 30%, in Einzelfällen sogar bis zu 60% günstiger.
Garantierte Qualität
Generika erfüllen dieselben Qualitätsanforderungen der schweizerischen Behörden wie die Originalpräparate. Die generell tieferen Preise für dieselbe Qualität lassen sich zur Hauptsache mit dem Ablauf des Patentschutzes auf den Wirkstoff erklären.
Beitrag zur Prämienstabilisierung
Sympany befürwortet gemeinsam mit Apotheken die Förderung von Generika. Mit der konsequenten Verschreibung der kostengünstigeren Medikamente wären in der Schweiz Einsparungen von bis zu CHF 300 Millionen pro Jahr möglich.
Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker
Für viele Medikamente sind heute bereits Generika erhältlich und es kommen immer neue dazu. Die Auswahl des richtigen Medikamentes ist Voraussetzung für den Erfolg einer Therapie. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, ob es für die vorgeschlagene Behandlung ein geeignetes Generikum gibt. Falls auf Ihrem Rezept ein Originalmedikament steht, kann die Apotheke auf Ihren Wunsch ein günstigeres Nachahmerpräparat abgeben und den Arzt darüber informieren.
Kostenbeteiligungsregelung
Mit Generika 10% Selbstbehalt sparen!
Seit dem 1. Januar 2006 beträgt der Selbstbehalt für kassenpflichtige Generika 10%, für kassenpflichtige Originale, die auch als Generika zur Verfügung stehen, 20%. Damit ist es für Patienten noch wichtiger geworden, sich über das vorhandene Generikaangebot zu informieren.
Fragen und Antworten zu Generika
- Beim Kauf von Generika für die Selbstbehandlung sparen Sie bis zu 30%.
- Für kassenpflichtige Generika beträgt der Selbstbehalt für den Versicherten nur 10%. Bei kassenpflichtigen Originalmedikamenten beträgt der Selbstbehalt 20%, falls das Medikament auch als Generikum vorhanden ist.
Sie als Patientin oder als Patient haben Mitentscheidungsrecht darüber, welche Leistungen Sie im Gesundheitswesen in Anspruch nehmen wollen. Natürlich steht hier die Beratung Ihres Arztes oder Ihres Apothekers im Vordergrund.Auch bei Generika.
Der Arzt entscheidet, welches Medikament für Ihr Gesundheitsproblem am besten geeignet ist. Sie haben aber jederzeit das Recht, zu entscheiden, ob Sie ein teures Originalpräparat haben wollen oder ein kostengünstiges Generikum.
Der Apotheker hat seit Anfang 2001 gemäss dem Eidgenössischen Krankenversicherungsgesetz das Recht, statt des ärztlich verordneten Originalpräparats ein kostengünstiges Generikum abzugeben. Diese sogenannte Substitution ist immer dann möglich, wenn der Arzt auf dem Rezept nicht ausdrücklich das Originalpräparat verschreibt. Der Apotheker ist verpflichtet, den verschreibenden Arzt über die Substitution zu informieren.
Generika sind Medikamente, die den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstoffmenge enthalten wie das Originalmittel. Durchschnittlich sind sie jedoch 30%, in Einzelfällen sogar bis zu 60% günstiger.
Die Entwicklung eines neuen Medikamentes bis zu seiner Zulassung ist mit hohen Investitionen verbunden. Damit die Herstellerfirmen ihre Kosten wieder erwirtschaften können, werden die Medikamente mit einem Patent bis zu 20 Jahre lang geschützt. Das heisst, sie geniessen vollständige Exklusivität.
Generika erfüllen dieselben Qualitätsanforderungen der schweizerischen Behörden wie die Originalpräparate. Die generell tieferen Preise für dieselbe Qualität lassen sich zur Hauptsache mit dem Ablauf des Patentschutzes auf den Wirkstoff erklären.
Nein. Deshalb ist es anderen pharmazeutischen Unternehmen erlaubt, Arzneimittel nach Ablauf des Patentschutzes zu kopieren und es zu einem wesentlich tieferen Preis auf den Markt zu bringen.
Der Arzt. Verlangt der Arzt aus medizinischen Gründen ausdrücklich die Abgabe des Originalpräparates, wird der ordentliche Selbstbehalt von 10% erhoben. Der Arzt vermerkt die medizinische Notwendigkeit auf dem Rezept und der Rechnung.
Ja. Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten zu informieren, sobald ein Generikum in der Spezialitätenliste aufgeführt ist, das ein Originalpräparat ersetzen kann.
Ja, sofern der Arzt auf dem Rezept nicht aus medizinischen Gründen das Originalpräparat verschreibt.
Der erhöhte Selbstbehalt von 20% wird nur auf Originalmedikamente erhoben, die problemlos durch Generika ersetzt werden können.
Besprechen Sie den Umstieg auf ein Generikum mit Ihrem Arzt. Liegen medizinische Gründe für eine Fortsetzung der Therapie mit dem Originalpräparat vor, kann der Arzt das bisher verwendete Medikament verschreiben, ohne dass der erhöhte Selbstbehalt fällig wird.
Die medizinische Begründung gilt pro Rezept. Stellt der Arzt ein Dauerrezept aus, ist die medizinische Begründung auf dem Rezept für die gesamte Bezugsdauer gültig.
Machen Sie den ersten Schritt und fragen Sie nach Generika, bevor Ihnen ein Medikament verschrieben wird.
Fragen Sie Ihren Apotheker beim Einlösen des ärztlichen Rezepts, ob das Originalmedikament auch als Generikum erhältlich ist. Das grosse Angebot an rezeptfreien Generika bietet auch ein grosses Sparpotenzial – fragen Sie nach!