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Mit Generika und Biosimilars erhalten Sie in der Schweiz Medikamente mit derselben Wirkung wie das Originalpräparat – oft zu deutlich tieferen Preisen. Auf dieser Seite erfahren Sie:
Generika sind Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung wie ein bereits zugelassenes Originalmedikament. In der Schweiz werden Generika von Swissmedic geprüft und zugelassen. Sie müssen dieselben Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit erfüllen wie das Originalpräparat.
Unterschiede zum Original können sein:
Für die Wirkung ist entscheidend, dass der Wirkstoff und seine Dosierung identisch sind. Darum gelten Generika im Allgemeinen als gleich wirksam wie Originalmedikamente.
Generika sind in der Schweiz im Durchschnitt 20 bis 70% günstiger als die entsprechenden Originalpräparate. Auch Biosimilars sind in der Regel deutlich günstiger als die zugehörigen biologischen Originalmedikamente. Das wirkt sich direkt auf Ihre Gesundheitskosten aus:
Tipp: Fragen Sie beim Arztbesuch oder in der Apotheke aktiv nach: «Gibt es für dieses Medikament ein günstigeres Generikum?»
Generika und Biosimilars sind vor allem aus zwei Gründen günstiger als Originalmedikamente:
Generika und Biosimilars werden in der Schweiz seltener verkauft als im Ausland. Durch die Erhöhung des Selbstbehalts will der Bund den Bezug von günstigeren Medikamenten fördern und somit die Ausgaben für Medikamente in der Grundversicherung senken.
Ja, es gilt nicht pauschal der höhere Selbstbehalt für Originale und der tiefere für Generika. Für jedes Medikament gilt beim Preis ein Grenzwert. Der höhere Selbstbehalt gilt für Medikamente, die im Vergleich zu anderen mit der gleichen Zusammensetzung zu teuer sind.
Die Medikamente unterscheiden sich beim Namen, bei der Verpackung sowie beim Preis. Bei Generika besteht der Name häufig aus einem Teil oder einer Abkürzung des Wirkstoffs (z.B. ASS für Acetylsalicylsäure oder Ibu- oder -fen für Ibuprofen) plus dem Namen des Herstellers. Die Originalmedikamente heissen in diesen Fällen Aspirin® und Brufen®. Die Verpackungen sind meist etwas weniger aufwendig gestaltet, was auch den günstigeren Preis widerspiegelt.
Biosimilars sind Nachfolgepräparate biotechnologisch hergestellter Originalmedikamente (Biologika). Sie ähneln ihrem Referenzmedikament stark, sind aber aufgrund der komplexen Herstellung nie zu 100% identisch.
In der Schweiz werden Biosimilars von Swissmedic zugelassen und müssen zeigen, dass sie vergleichbar wirksam und sicher sind wie das Original. Sie bieten meist einen deutlich tieferen Preis.
Ja. Für die Zulassung in der Schweiz gelten für Biosimilars sehr strenge Anforderungen.
Sie müssen umfangreiche klinische Daten vorlegen, die Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität im Vergleich zum Referenzmedikament belegen.
Die Überwachung nach der Zulassung (Pharmakovigilanz) ist bei Biosimilars besonders sorgfältig, um die Sicherheit langfristig zu gewährleisten.
Generika
Biosimilars
Gemeinsam haben Generika und Biosimilars:
Medikamente, die auf der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) stehen, werden grundsätzlich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen – egal ob Original oder Generikum.
Oft ist der Selbstbehalt bei Generika tiefer, wodurch Sie persönlich weniger bezahlen.
Ihr Arzt/Ihre Ärztin oder Ihre Apotheke berät Sie dazu. Sie können aber immer mitentscheiden, ob Sie ein teures Originalpräparat haben wollen oder ein kostengünstiges Generikum. Dies hat Einfluss darauf, welche Kostenbeteiligung Sie bezahlen:
Ja. Sofern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf dem Rezept nicht aus medizinischen Gründen das Originalpräparat verschreibt, kann die Apotheke ein kostengünstiges Generikum abgeben. Die Apotheke ist verpflichtet, die verschreibende Ärztin/den verschreibenden Arzt über diese sogenannte Substitution zu informieren.
Die medizinische Begründung gilt pro Rezept. Stellt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein Dauerrezept aus, ist die medizinische Begründung auf dem Rezept für die gesamte Bezugsdauer gültig.
Ja. In diesem Fall können Sie auf das Originalpräparat ausweichen und bezahlen den ordentlichen Selbstbehalt von 10 Prozent. Ihr Arzt, Ihre Ärztin oder die Apotheke muss dies dokumentieren.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Sympany unterstützt Sie dabei, Ihre Gesundheitskosten im Griff zu behalten – ohne auf eine wirksame Behandlung zu verzichten. Mit Generika profitieren Sie von:
Kombinieren Sie den Einsatz von Generika mit einem passenden Grundversicherungsmodell oder einer Zusatzversicherung von Sympany, um Ihre Gesundheitskosten noch gezielter zu optimieren.
Möchten Sie wissen, ob es für Ihr Medikament eine günstigere Alternative gibt? Nutzen Sie die Generikasuche und prüfen Sie mögliche Einsparungen.
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