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Spitalliste: Spitäler ohne Tarifvertrag

Bitte prüfen Sie vor einem geplanten Spitalaufenthalt anhand unserer Spitallisten, ob Ihr Spital bei Sympany anerkannt ist oder ob Ihre Spitalzusatzversicherung von einem vertragslosen Zustand betroffen ist. Informationen zu Ihrer Spitalzusatzversicherung und den für Sie geltenden Besonderen Bedingungen finden Sie in Ihrer Police. Ihre Police finden Sie in mySympany.

Weiter unten erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Nicht anerkannte Spitäler – was bedeutet das?

Mit einer privaten oder halbprivaten Spitalzusatzversicherung von Sympany können Sie sich in allen Spitälern in der Schweiz behandeln lassen – sofern wir mit ihnen einen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Leider scheitern Tarifverhandlungen manchmal und es kommt mit gewissen Spitälern vorübergehend kein Tarifvertrag zustande. Dann sind sie bei Sympany nicht anerkannt und wir übernehmen die Kosten für Aufenthalte in diesen Spitälern unter Umständen nicht oder nur teilweise.

Maximaltarifliste

Für stationäre Behandlungen in der halbprivaten Abteilung der folgenden Spitäler übernimmt Sympany Kosten nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Dies gilt ausschliesslich für Versicherte mit den folgenden Spitalzusatzversicherungen:

  • hospita halbprivat und hospita flex halbprivat mit Versicherungsbeginn vor 1.1.2022 (es gelten die Besonderen Bedingungen 2021)
  • privatpatienten-zusatz für stationäre behandlung
  • flex kolping
  • kombi
     
KantonSpital
ARBerit Klinik
Klinik Gais
Spital Herisau SVAR
BEInselspital, Bern (Fachbereich Rehabilitation)
Spital Belp
BSUniversitäre Psychiatrische Kliniken Basel
GEClinique Genevoise de Montana
Clinique de Joli-Mont
Hôpital Beau-Séjour
Hôpital de la Tour (die ärztlichen Mehrleistungen der Belegärztinnen/-ärzte werden gemäss vertraglicher Vereinbarung vergütet)
Hôpital des Trois Chênes
JUHJU - Hôpital du Jura
Unités jurassiennes de psychiatrie hospitalière
LUCereneo Schweiz Weggis
SHPsychiatriezentrum Breitnau
Spitäler Schaffhausen
TGKlinik Seeschau
TIClinica Fondazione Varini
Ospedale Malcantonese
VDClinique La Source (die ärztlichen Mehrleistungen der Belegärztinnen/-ärzte werden gemäss vertraglicher Vereinbarung vergütet)
Fondation Rive-Neuve
ZHADUS Klinik
Privatklinik Schlössli
Uroviva Klinik


Sie finden die Angaben zu Ihrer Spitalzusatzversicherung auf Ihrer Police und in mySympany.

Negativliste

Für stationäre Behandlungen in der privaten und halbprivaten Abteilung der folgenden Spitäler kann Sympany keine Kosten übernehmen. Dies gilt ausschliesslich für Versicherte mit den folgenden Spitalzusatzversicherungen und Versicherungsbeginn ab 1.1.2022 (es gelten die Besonderen Bedingungen 2022):

  • hospita flex
  • hospita global
  • hospita halbprivat
  • hospita komfort
  • hospita privat
  • hospita privat unfall
     
KantonSpitalKategorie
ARBerit Klinikkantonales Listenspital
Klinik Gaiskantonales Listenspital
Spital Herisau SVARkantonales Listenspital
BEInselspital, Bern (Fachbereich Rehabilitation)kantonales Listenspital
Spital Belpkantonales Listenspital
BSUniversitäre Psychiatrische Kliniken Baselkantonales Listenspital
GEClinique Genevoise de Montanakantonales Listenspital
Clinique de Joli-Montkantonales Listenspital
Hôpital Beau-Séjourkantonales Listenspital
Hôpital de la Tour (die ärztlichen Mehrleistungen der Belegärztinnen/-ärzte werden gemäss vertraglicher Vereinbarung vergütet)kantonales Listenspital
Hôpital des Trois Chêneskantonales Listenspital
JUHJU - Hôpital du Jurakantonales Listenspital
Unités jurassiennes de psychiatrie hospitalièrekantonales Listenspital
LUCereneo Schweiz Weggiskantonales Listenspital
SHPsychiatriezentrum Breitnaukantonales Listenspital
Spitäler Schaffhausenkantonales Listenspital
TGKlinik Seeschaukantonales Listenspital
TIClinica Fondazione Varinikantonales Listenspital
Ospedale Malcantonesekantonales Listenspital
VDClinique La Source (die ärztlichen Mehrleistungen der Belegärztinnen/-ärzte werden gemäss vertraglicher Vereinbarung vergütet)kantonales Listenspital
Fondation Rive-Neuvekantonales Listenspital
ZHADUS Klinikkantonales Listenspital
Privatklinik Schlösslikantonales Listenspital
Uroviva Klinikkantonales Listenspital


Nicht betroffen sind:

  • stationäre Behandlungen in der allgemeinen Abteilung eines kantonalen Listenspitals
  • ambulante Behandlungen
  • die oben genannten Spitalzusatzversicherungen mit Versicherungsbeginn vor 1.1.2022 (es gelten die Besonderen Bedingungen 2021)
  • alle anderen Spitalzusatzversicherungen

Sie finden die Angaben zu Ihrer Spitalzusatzversicherung auf Ihrer Police und in mySympany.

Ärztliche Mehrleistungen in Belegarztkliniken

Sympany übernimmt die zusatzversicherten Leistungen der Belegärztinnen/-ärzte, wenn sie einem von Sympany anerkannten Abrechnungsmodell beigetreten sind und einen Tarifvertrag mit Sympany abgeschlossen haben.

Haben Belegärztinnen/-ärzte keinen Tarifvertrag mit Sympany abgeschlossen, werden Kosten möglicherweise nicht oder nur teilweise übernommen. Bitte informieren Sie sich vor einem geplanten Spitalaufenthalt.

Spitäler ohne Kostendeckung

Für Spitäler, die auf keiner kantonalen Spitalliste stehen bzw. die keine Vertragsspitäler sind, übernimmt Sympany keine Kosten. Weder aus der Grund- noch aus der Zusatzversicherung:
 

KantonSpitalKategorie
GENouvelle Clinique Vert-Prékein kantonales Listenspital
VDClinique La Prairiekein kantonales Listenspital
Laclinic Montreuxkein kantonales Listenspital
Clinique Bon Port Biotonuskein kantonales Listenspital
Clinique MV SANTÉ Beaumont SAkein kantonales Listenspital

Fragen und Antworten zu Spitälern ohne Tarifvertrag

Mehrleistungen bezeichnen alle Leistungen, die über das Leistungsangebot der Grundversicherung hinausgehen. Sie werden in drei Kategorien eingeteilt:

  • Klinische Mehrleistungen: zum Beispiel freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, freie Terminwahl (Wunschtermin), flexible Behandlungsplanung, individuelle Besuchszeiten, erweitertes Medikamenten- und Therapieangebot, Pflegezusatzleistungen etc.
  • Ärztliche Mehrleistungen: freie Arztwahl (z.B. Chefärztin, Oberarzt, Belegärzte), längere Visiten etc.
  • Hotellerie/Komfort: grössere Auswahl an Menüs, Minibar, Fernsehen, Transportservices, Parkplatz, Wellness etc.

Sympany führt wie alle Krankenkassen regelmässig Tarifverhandlungen mit allen Spitälern. Das Angebot und die Kosten für Mehrleistungen sind bei jedem Spital unterschiedlich. Wir schauen genau hin, welche Leistungen ein Spital bietet und ob der Preis gerechtgertigt ist. Qualität, Leistung und Preis für unsere Versicherten müssen stimmen – und die Abrechnungen transparent sein. 

Manchmal liegen die Preisvorstellungen zu weit auseinander oder die geforderten Preise für die zusätzlichen Leistungen in der Privat- und Halbprivatabteilung sind nicht gerechtfertigt oder nicht nachvollziehbar. Dann kommt so lange kein Tarifvertrag zustande, bis wir uns einigen konnten. Ein vertragsloser Zustand ist der letzte Schritt, den sowohl die Spitäler als auch wir möglichst vermeiden möchten. Doch es geht um viel Geld – um Ihre Prämien. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Preise fair sind.

Das kann man schlecht vorhersagen. Eins ist sicher: Sowohl die Spitäler als auch Sympany sind daran interessiert, den vertragslosen Zustand so bald wie möglich zu beenden. Da bei gescheiterten Tarifverhandlungen allerdings sehr unterschiedliche Vorstellungen zwischen den Tarifpartnern herrschen, kann es mehrere Monate dauern, bis man eine Lösung gefunden hat.

Kommt mit einem grossen, wichtigen Spital, das sehr viele unserer Versicherten aufsuchen, kein Tarifvertrag zustande, informieren wir unsere Kundinnen und Kunden proaktiv.

In den meisten Fällen läuft es jedoch so: Bei geplanten Spitalaufenthalten holt das Spital vorab eine Kostengutsprache bei Sympany ein. Wenn Sie in eines der geplanten Spitäler gehen möchten, informieren wir Sie selbstverständlich über den vertragslosen Zustand.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  1. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem anderen geeigneten Spital.
  2. Sie entscheiden sich für die allgemeine statt die halbprivate/private Abteilung.
  3. Sie tragen die zusätzlichen Kosten selbst.

In der Regel haben Sie vor Spitaleintritt eine Kostengutsprache von Sympany erhalten. Die gilt natürlich weiterhin. Liegt keine Kostengutsprache vor oder sind Sie sich nicht sicher, dann melden Sie sich bei uns.

Keine Sorge – Sie erhalten alle nötigen ärztlichen Leistungen im Spital. Die Grundversicherung kommt für die Kosten und den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung auf (abzüglich Kostenbeteiligung).

Gut zu wissen: Die Spitäler sind verpflichtet, Sie über den vertragslosen Zustand zu informieren. Sie können dann entscheiden, ob Sie in der allgemeinen Abteilung liegen oder die Mehrkosten für die halbprivate oder private Abteilung selbst tragen möchten.

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