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Versichertenkarte: Ihre Sympany Karte einfach erklärt

Ihre Sympany Versicherungskarte ist Ihr persönlicher Ausweis im Schweizer Gesundheitssystem. Sie erleichtert die Abrechnung von medizinischen Leistungen, dient auf der Rückseite der Chipkarte auch als europäische Krankenversicherungskarte und wird in Arztpraxen, Apotheken oder Spitälern benötigt.

Auf dieser Seite

Was ist die Karte der Grundversicherung?

Wer bei Sympany eine obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgeschlossen hat, erhält eine Sympany Karte im Kreditkartenformat:

  • mit Chip
  • mit aufgedruckter europäischer Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite
  • mit Angaben zur versicherten Person und zur Versicherungsdeckung

Wenn zusätzlich Zusatzversicherungen bei Sympany bestehen, sind diese ebenfalls elektronisch auf dieser Karte hinterlegt.

Auf der Karte der Grundversicherung finden Sie unter anderem:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • AHV- bzw. Sozialversicherungsnummer
  • Versicherungsnummer bei Sympany
  • Name der Versicherungsgesellschaft
  • Gültigkeitsdauer der Karte
  • auf der Rückseite: die Daten der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)

Wer in der Schweiz eine Grundversicherung abschliesst, erhält eine Versicherungskarte mit elektronischem Chip. Die Karte ist durch das Krankenversicherungsgesetz KVG vorgeschrieben. Krankenversicherer sind verpflichtet, diese Informationen elektronisch bereitzustellen (Verordnung Versichertenkarte VVK). So können Arztpraxen, Apotheken und Spitäler die Personalien und die Angaben zum Versicherungsschutz auf einfache Weise abrufen.

In der Schweiz verwenden Sie die Karte:

  • beim Arztbesuch
  • im Spital (ambulant und stationär)
  • in der Apotheke (bargeldloser Bezug von Medikamenten)
  • bei weiteren zugelassenen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapie)

Leistungserbringer lesen den Chip ein, prüfen Ihre Versicherungsdeckung und rechnen in den meisten Fällen direkt mit Sympany ab. Sie erhalten anschliessend eine Leistungsabrechnung von Sympany.

Idealerweise bewahren Sie die Karte stets im Portemonnaie auf, damit sie im Notfall sofort verfügbar ist.

In Schweiz können Sie auch die digitale Versichertenkarte in mySympany vorweisen.

Besonders praktisch für Familien: So haben beide Elternteile jederzeit die Karten ihrer Kinder zur Hand!

Die EHIC (European Health Insurance Card) auf der Rückseite erleichtert den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen in:

  • EU-Staaten
  • EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen)
  • dem Vereinigten Königreich (UK)

Sie gilt für medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland, die nicht bis nach der Rückkehr aufgeschoben werden können. Abgerechnet wird nach den Regeln des öffentlichen Gesundheitssystems im Aufenthaltsland. Mehr Infos zu Ferien und Auslandsaufenthalten ›

Wichtig: Die EHIC ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Für Rücktransporte, private Leistungserbringer und weitergehende Leistungen empfiehlt sich zusätzlicher Schutz durch eine Reiseversicherung oder Zusatzversicherung von Sympany.

Im Ausland muss immer die physische Karte vorgezeigt werden. Auf der Rückseite ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgebildet. Digitale Darstellungen der EHIC werden in der Regel nicht anerkannt.

  • Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der Karte ist deshalb nicht in mySympany als digitale Karte abgebildet.
  • Nehmen Sie die physische Karte auf jede Reise mit und bewahren Sie sie sicher auf.

Tipp: Auf Ihrer Krankenkassenkarte ist auch die Nummer für medizinische Notfälle im Ausland aufgedruckt: +41 41 480 44 22. Wenn Sie im Ausland ins Spital müssen, können Sie unter dieser Nummer klären, ob Sympany die Kosten übernimmt. Die Nummer ist sowohl auf der physischen als auch auf der digitalen Karte zu finden. So gehen Sie bei einem Notfall im Ausland vor ›

Wer erhält eine Karte der Zusatzversicherung?

Wer nur Zusatzversicherungen (VVG-Produkte) bei Sympany abgeschlossen hat, erhält eine andere Karte:

  • ohne Chip
  • ohne aufgedruckte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Diese Karte weist Sie als bei Sympany Zusatzversicherte bzw. -versicherten aus.

Mit der VVG-Karte können in der Schweiz grundsätzlich ebenfalls Medikamente bezogen werden:

  • Die ambulanten Zusatzversicherungen von Sympany decken z.B. ärztlich verordnete Nichtpflichtmedikamente, Hors-Liste-Medikamente oder Nichtlistenpräparate – je nach Produkt und Bedingungen.
  • Apotheken können anhand der Karte oder der Versichertennummer eine VVG-Deckung erkennen und direkt mit Sympany abrechnen.
  • Dies geschieht jedoch nicht in jedem Fall. Dann müssen Kundinnen und Kunden in der Apotheke in Vorleistung gehen und die Rechnung bei Sympany einreichen.

Die Karte der Zusatzversicherung ist digital in mySympany ersichtlich und kann bei Schweizer Leistungserbringern (z.B. Arztpraxis, Apotheke, Spital) vorgezeigt werden.

Die Karte der Zusatzversicherung wird im Ausland nicht als Versicherungsnachweis anerkannt. Sie nützt dort primär, weil auf der Rückseite die Telefonnummer für Notfälle im Ausland aufgedruckt ist: +41 41 480 44 22. Wenn Sie im Ausland ins Spital müssen, können Sie unter der Nummer klären, ob Sympany die Kosten übernimmt.

Bei medizinischen Notfällen im Ausland gilt in der Regel:

  • Das meiste wird von der Grundversicherung (oder der Unfallversicherung) übernommen.
  • Allfällige Leistungen aus Zusatzversicherungen (VVG) werden separat abgerechnet und können anschliessend bei Sympany eingereicht werden. Die Kostenübernahme hängt von der jeweiligen Deckung ab.

Details dazu finden Sie unter: Ferien und Auslandsaufenthalt ›

Wenn Sie bei Sympany sowohl eine Grundversicherung als auch Zusatzversicherungen abgeschlossen haben, gilt:

  • Sie erhalten eine Karte mit Chip (OKP-Karte).
  • Die Zusatzversicherungen sind ebenfalls auf dieser Karte gespeichert.
  • Es wird keine separate VVG-Karte benötigt.

Besonderheiten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten je nach Produkt unterschiedliche Karten:

euroline (Produkt gemäss KVG)

  • Sie erhalten eine Karte mit Chip, da es sich wie die Schweizer Grundversicherung um ein Produkt gemäss KVG handelt.
  • In der Schweiz und im EU-Ausland verwenden Sie die schweizerische Versichertenkarte von Sympany.
  • Auf der Rückseite Ihrer Sympany Karte befindet sich die europäische Versicherungskarte.
  • Im Wohnland verwenden Sie die Karte Ihrer dortigen Krankenversicherung.

mondial (Produkt gemäss VVG)

  • Sie erhalten eine Karte ohne Chip, da es sich wie eine Schweizer Zusatzversicherung um ein Produkt gemäss VVG handelt (obwohl es Ihnen vergleichbare Leistungen bietet wie die Grundversicherung).
  • In der Schweiz zeigen Sie die Sympany Karte vor.
  • Im Wohnland und im EU-Ausland müssen Sie keine Karte vorweisen. Sie gelten als Selbstzahler und reichen die Rechnung anschliessend bei Sympany ein.

Häufige Fragen zur Sympany Versichertenkarte (FAQ)

Bei neuen Kundinnen und Kunden gilt: ab Versicherungsbeginn

Bei bestehenden Kundinnen und Kunden gilt:

  • bei Deckungsänderungen (z.B. Abschluss weiterer Produkte oder Kündigung einzelner Produkte) ab Inkrafttreten der Änderung – in der Regel 1. Januar
  • bei Änderung persönlicher Daten oder bei Ablauf der bisherigen Karte: ab Erhalt der neuen Karte

Wenn Sie Grundversicherung und Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Versicherern abschliessen, erhalten Sie mehrere Versicherungskarten. Weisen Sie immer alle Karten vor. So kann die Arztpraxis, die Apotheke oder das Spital die Leistungen mit der richtigen Versicherung abrechnen.

Bei Grenzgängerinnen und Grenzgängerin mit euroline gilt:

  • In Ihrem Wohnland verwenden Sie die Karte Ihrer Kooperationskasse.
  • In der Schweiz oder im Ausland verwenden Sie die schweizerische Versichertenkarte.

Keine Sorge, Sie können sich trotzdem behandeln lassen oder Medikamente beziehen. Es kann vier bis sechs Wochen dauern, bis Ihre Karte produziert und verschickt wurde.

Am besten zeigen Sie Ihre digitale Versichertenkarte in mySympany auf dem Smartphone vor. Ist das nicht möglich, erhalten Sie einen Rückforderungsbeleg von Ihrer Arztpraxis bzw. einen Kassenbeleg von Ihrer Apotheke, den Sie bei Sympany einreichen können.

Das funktioniert so: Rechnungen einreichen ›

Es ist empfehlenswert, Ihre Karte – insbesondere die Karte der Grundversicherung – stets im Portemonnaie mitzuführen. So können Sie bei einem Arztbesuch, in der Apotheke oder im Notfall sofort Ihre Versicherung nachweisen.

Wichtig:

  • In der Schweiz können Sie auch die digitale Versichertenkarte in mySympany vorzeigen. Die ist auf dem Smartphone fast immer mit dabei.
  • Im EU-Ausland müssen Sie immer Ihre physische Karte vorweisen. Auf der Rückseite der Versichertenkarte mit Chip ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgebildet.

Nein. Im Ausland werden digitale Darstellungen in der Regel nicht anerkannt. Sie müssen immer die physische Karte verwenden. Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der Grundversicherungskarte ist aus diesem Grund nicht als digitale Karte in mySympany hinterlegt.

Unter der Nummer +41 41 480 44 22 erhalten Sie Informationen über Praxen und Spitäler an Ihrem Aufenthaltsort und Sie erfahren, ob Sympany die Behandlungskosten übernimmt. Falls nötig, organisieren die Mitarbeitenden Transporte und Rückreisen.

Wichtig:

  • Bei schweren Notfällen wählen Sie den lokalen Notruf für die medizinische Hilfe.
  • Unter der Notfallnummer erhalten Sie keine medizinische Beratung oder Behandlung.

Medizinischer Notfall im Ausland: So gehen Sie vor ›

Nein, das ist leider nicht möglich. Pro versicherte Person – in diesem Fall pro Kind – kann nur eine Karte ausgestellt werden. Sie können aber für Behandlungen oder für den Medikamentenkauf in der Schweiz die digitale Versichertenkarte in mySympany verwenden. In der App oder im Kundenportal haben Sie diese jederzeit auf dem Smartphone mit dabei.

Bitte beachten Sie: Bei Behandlungen im Ausland müssen Sie die physische Versichertenkarte vorzeigen – die digitale wird dort nicht anerkannt. Verreist ein Elternteil allein mit Kind(-ern), so muss er die Versichertenkarte bei sich tragen.

In diesem Fall:

  1. Bezahlen Sie die Medikamente in der Apotheke.
  2. Reichen Sie die Rechnung über mySympany oder per Post bei Sympany ein.
  3. Sympany prüft die Kostenübernahme im Rahmen Ihrer Grund- und Zusatzversicherung.

Während Ihres Einsatzes:

  • Wenn Sie länger als 60 aufeinanderfolgende Tage Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, wird Ihre Grundversicherung sistiert. In dieser Zeit sind Sie über die Militärversicherung versichert. Ihre Zusatzversicherungen bleiben gültig.
  • Sie erhalten eine Karte ohne Chip. Diese enthält nur Informationen zu Ihren Zusatzversicherungen. Die Chipkarte können Sie entsorgen.
  • Wenn Sie während des Dienstes zu einem zivilen Arzt oder in eine Apotheke müssen, weisen Sie Ihre Sympany Versichertenkarte vor. Diese enthält Ihre Versichertennummer. Geben Sie an, dass Sie im Dienst sind. Die Abrechnung erfolgt dann über die Militärversicherung.

Nach Ihrem Einsatz:

  • Ihre Grundversicherung ist wieder aktiv. Sie erhalten eine neue Chipkarte mit Informationen zur Ihrer Grund- und Zusatzversicherung.
  • Die Karte ohne Chip können Sie entsorgen.

Mehr Infos zum Militärdienst ›

Sie erhalten automatisch eine neue Karte, bevor die alte abgelaufen ist. Sie müssen nichts weiter tun. Auch Ihre digitale Versichertenkarte in mySympany wird nach dem Ablaufdatum automatisch erneuert.

Verlust/Schaden melden: Informieren Sie Sympany so rasch wie möglich (Kundenportal, App, Kontaktformular oder telefonisch), damit wir Ihre verlorene oder defekte Karte sperren können.

Ersatzkarte erhalten:

  • Ihre neue Karte erhalten Sie per Post an die bei Sympany hinterlegte Adresse.
  • Bis die neue Karte eintrifft, können Sie in der Schweiz Ihre digitale Karte in mySympany vorzeigen. 
  • Bewahren Sie alle medizinischen Belege gut auf und weisen sich bei Bedarf mit einem amtlichen Ausweis aus. Sympany kann Leistungserbringenden Ihre Versicherungsdeckung bestätigen.
  • Ist eine Notfallbehandlung in einem Staat der EU/EFTA oder im Vereinigten Königreich nötig, können Sie bei Sympany oder unter der Nummer für medizinische Notfälle im Ausland eine «Provisorische Ersatzbescheinigung» (PEB) bestellen: +41 41 480 44 22 bzw. Kontaktformular. Diese Bestätigung erhalten Sie in der Regel als PDF.

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