Zusatzversicherung sistieren
Wer ins Ausland zieht oder eine gleichwertige Versicherung abschliesst, kann seine Zusatzversicherungen pausieren
Sie packen Ihre Koffer für ein Abenteuer im Ausland oder sind zum Beispiel über Ihren Arbeitgeber gleichwertig versichert? Dann können Sie viele Zusatzversicherungen bei Sympany ganz einfach pausieren. So sparen Sie Prämien und bleiben trotzdem flexibel – und jederzeit bereit für ein Comeback. Alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie hier.
In welchen Fällen kann ich meine Zusatzversicherung sistieren?
Zusatzversicherungen schliesst man normalerweise fürs Leben ab, man sollte sie nicht leichtfertig kündigen. Denn wenn man sie doch wieder möchte, müssen wieder Gesundheitsfragen beantwortet werden. Je nach Gesundheitszustand wird man dann nicht mehr vorbehaltlos aufgenommen. Doch manchmal passt die Zusatzversicherung gerade nicht ins Leben und es ist gut zu wissen, dass man eine Pause einlegen kann. Das ist in diesen Fällen möglich:
- Bei Wegzug ins Ausland endet die Versicherung normalerweise. Wenn Sie sie jedoch sistieren, können Sie sie nach der Rückkehr in die Schweiz weiterführen.
- Eine Doppelversicherung sollten Sie vermeiden, denn Sie bezahlen doppelte Prämien und erhalten Leistungen trotzdem nur von einer Versicherung erstattet. Wenn Ihr Arbeitgeber beispielsweise einen Kollektivvertrag anbietet, der gleichwertig ist wie Ihre privat abgeschlossene Zusatzversicherung, dann können Sie Ihre private Zusatzversicherung pausieren. Nach einem Wechsel Ihres Arbeitgebers können Sie Ihren privaten Vertrag weiterführen.
Fragen und Antworten zur Sistierung der Zusatzversicherung
- Sie erhalten in dieser Zeit keine Leistungen aus der Zusatzversicherung.
- Eine Verlängerung der Sistierung können Sie beliebig oft beantragen.
- Lehnt Sympany Ihren Antrag ab, endet Ihr Vertrag zum Datum Ihrer Abmeldung in der Schweiz oder zum Versicherungsbeginn Ihrer anderen, gleichwertigen Deckung.
- Kehren Sie in die Schweiz zurück oder endet Ihre anderweitige Versicherungsdeckung, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis, also die Anmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde oder die Aufhebungsbestätigung Ihrer anderen Versicherung mit Vermerk des Vertragsendes.
- Sistierte Zusatzversicherungen können regulär gekündigt werden. Kündigungstermine ›
Die Sistierung der Zusatzversicherung bietet Ihnen grosse Vorteile:
- Sie müssen sie nicht vollständig kündigen, sondern können sie ruhen lassen. Sobald Sie in die Schweiz zurückkehren oder Ihre andere, gleichwertige Versicherung beendet ist, können Sie Ihre bewährte Versicherung bei Sympany wieder aufnehmen.
- Während der Sistierung bezahlen Sie nur eine geringe Prämie in Höhe von 10 Prozent.
Nachteile könnten folgende sein:
- Sie bezahlen eine geringe Prämie, obwohl Sie in dieser Zeit keine Leistungen aus dieser Versicherung erhalten.
- Ausserdem müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, damit wir Ihren aktuellen Gesundheitszustand beurteilen können. Dies kann dazu führen, dass wir Ihren Vertrag nicht oder nur mit einem Vorbehalt weiterführen.
- Sie können Ihre Zusatzversicherung während mindestens drei Monaten und höchstens sechs Jahren sistieren. Anschliessend können Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen.
- Eine neue Sistierung oder die Verlängerung einer bestehenden werden gleich gehandhabt wie ein Neuabschluss. Das bedeutet: Wir benötigen eine aktuelle Gesundheitsdeklaration und können Ihren Antrag ablehnen.
- Während Ihre Krankenversicherung ruht, zahlen Sie eine reduzierte Prämie von 10 Prozent.
- Bei Auslandsaufenthalt: Sie hinterlegen bei Sympany eine Kontaktadresse in der Schweiz.
- Sie haben eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die sistiert werden kann.
- Ambulante Zusatzversicherungen: plus, plus natura, premium, premium natura, allgemeiner zusatz, privat zusatz
- Spitalzusatzversicherungen: hospita allgemein, hospita flex, hospita halbprivat, hospita privat, hospita global, hospita privat unfall, privatpatienten-zusatz für stationäre behandlung, salto
- Weitere: Zahnzusatzversicherung dental, Grenzgängerversicherung mondial
Bitte reichen Sie folgende Nachweise per E-Mail ein:
- Bei Auslandsaufenthalt: Abmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde
Bei anderweitiger Versicherungsdeckung: Nachweis (z.B. Police) - Aktuelle Gesundheitsdeklaration
- Bei Verlängerung: Nachweis Auslandsaufenthalt oder Nachweis anderweitiger Versicherungsdeckung, aktuelle Gesundheitsdeklaration
Für den Wechsel in eine andere Zusatzversicherung gelten die üblichen Fristen und Bedingungen. Insbesondere beim Wechsel in eine höhere Versicherungsdeckung (z.B. von einer halbprivaten in eine private Spitalzusatzversicherung) ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Mehr Informationen: Zusatzversicherung wechseln ›
Die Grundversicherung können Sie nur sistieren, wenn Sie Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten. Mehr Infos zu Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz ›
Bei einem Wegzug ins Ausland können Sie die Grundversicherung nicht ruhen lassen. In der Regel entfällt dann Ihre Versicherungspflicht in der Schweiz und Ihr Vertrag endet zum Datum Ihrer Abmeldung. Doch keine Sorge: Nach Ihrer Rückkehr können Sie problemlos wieder eine Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse Ihrer Wahl abschliessen. Wir empfehlen natürlich Sympany. :) In der Grundversicherung gibt es eine Aufnahmepflicht – Ihr Antrag kann nicht abgelehnt werden. Auch Vorbehalte sind nicht möglich.