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Information zu Ihrer ambulanten Zusatzversicherung

allgemeiner zusatz und privat zusatz

Ihre ambulante Zusatzversicherung allgemeiner zusatz bzw. privat zusatz wird nicht mehr zum Verkauf angeboten. Sie können selbstverständlich weiter darin versichert bleiben. Per Gesetz (Artikel 156 der Verordnung zum Versicherungsaufsichtsgesetz) erhalten Sie aber das Recht, in eine vergleichbare ambulante Zusatzversicherung von Sympany zu wechseln, die weiterhin zum Verkauf angeboten wird: von allgemeiner zusatz können Sie in plus wechseln, von privat zusatz in premium, jeweils mit oder ohne natura Zusatz.

Der Wechsel in die plus bzw. premium Versicherung  ist freiwillig. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Fragen und Antworten

Wie jede andere Branche entwickeln auch Versicherer immer wieder neue Produkte. Die älteren werden dann vom Markt genommen, können aber selbstverständlich weiterhin genutzt werden. Versicherte erhalten in diesem Fall per Gesetz (Artikel 156 der Verordnung zum Versicherungsaufsichtsgesetz) das Recht, einen Vertrag für eine möglichst gleichwertige Versicherung abzuschliessen, die weiterhin zum Verkauf angeboten wird.

Das Gesetz (Artikel 156 der Verordnung zum Versicherungsaufsichtsgesetz) verlangt, dass wir Ihnen eine möglichst gleichwertige Versicherung anbieten. Die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherungen plus bzw. premium sind vergleichbar, können sich aber in ihrem Umfang unterscheiden. Einige Leistungen haben wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden angepasst, manche davon zu Ihren Gunsten. Andere sind neu weniger umfangreich als bisher, damit Ihre Versicherung bezahlbar bleibt.

Der natura Zusatz bietet Ihnen bei plus und premium höhere Leistungen für Alternativmedizin.

Leistungsvergleich allgemeiner zusatz und plus (PDF, 18 kb) >

Leistungsvergleich allgemeiner zusatz (Xundheit) und plus (PDF, 18 kb) >

Leistungsvergleich privat zusatz und premium (PDF, 18 kb) >

Leistungsvergleich privat zusatz (Xundheit) und premium (PDF, 18 kb) >


Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Besonderen Bedingungen:

AVB: Gemeinsame Bestimmungen für die Sympany Zusatzversicherungen

BB allgemeiner zusatz und privat zusatz

BB plus und premium

Das Übertrittsrecht gilt zeitlich unbegrenzt.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) genehmigt die Prämien etwa im Oktober. Bis dahin ist nicht bekannt, ob Ihre Prämien gleich bleiben oder sich verändern.

Der Wechsel von allgemeiner zusatz zu plus bzw. von privat zusatz zu premium steht Ihnen jederzeit offen (auf Wunsch mit natura Zusatz). Sie können sich gerne im Herbst bei uns erkundigen und sich dann entscheiden.

Wenn Sie in die ambulante Zusatzversicherung plus oder premium wechseln möchten, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. Sie erhalten dann einen Antrag ohne Gesundheitsdeklaration: allgemeiner zusatz wird zu plus, privat zusatz wird zu premium. Der Wechsel wird zum 1. Januar des Folgejahres durchgeführt.

Wenn Sie in der ambulanten Zusatzversicherung allgemeiner zusatz bzw. privat zusatz bleiben möchten, müssen Sie nichts unternehmen. Sie geniessen dann weiterhin den gewohnten Versicherungsschutz.