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Medikamente

Was zahlt die Krankenkasse?

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten von unzähligen Medikamenten – aber längst nicht von allen. Eine Zusatzversicherung schützt vor kostspieligen Überraschungen.

Grundversicherte kennen die bange Frage: Wird das ärztlich verschriebene Medikament von der Krankenversicherung bezahlt oder nicht? Diese Frage ist berechtigt. Denn die Grundversicherung kommt nur für einen klar definierten Katalog an Arzneimitteln auf.

Deckungslücken bei Medikamenten – das muss nicht sein

Damit Sie ein Medikament über die Grundversicherung abrechnen können, muss es ärztlich verordnet und entweder auf der Spezialitätenliste (SL) oder auf der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) aufgeführt sein. Die restlichen Medikamente sind nicht gedeckt. Sie werden auch als Nichtpflichtmedikamente bezeichnet.

Viele Heilmittel, insbesondere alternativ-medizinische Präparate, können also nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Deckungslücke in der Grundversicherung.

Mit einer Zusatzversicherung können Sie diese Deckungslücke bei Medikamenten schliessen. Die ambulante Zusatzversicherung von Sympany erweitert die Leistungen der Grundversicherung ganz gezielt. Damit steht Ihnen ein grösseres Angebot an geeigneten Arzneimitteln zur Verfügung, für die Sie nicht selbst aufkommen müssen.

Medikamente: Was zahlt die Versicherung?

Welche Medikamente bezahlt die Grundversicherung? Und was übernimmt die Zusatzversicherung? Hier finden Sie alles Wichtige auf einen Blick:

Die Spezialitätenliste (SL) und die Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) geben vor, welche Medikamente über die Grundversicherung abgerechnet werden dürfen. Wie bei allen Leistungen aus der Grundversicherung müssen sich die Versicherten an den Kosten beteiligen – und zwar über die Franchise und den Selbstbehalt.

  • Die Spezialitätenliste (SL) zeigt auf, welche Originalpräparate und Generika von der Grundversicherung vergütet werden. Diese werden aber nur bezahlt, wenn sie von einer ärztlichen Fachperson mit entsprechendem Fähigkeitsausweis verschrieben werden.
  • Die Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) umfasst Präparate, Wirk- und Hilfsstoffe, die in Apotheken zu speziellen Rezepturen kombiniert werden.

Die Zusatzversicherung beginnt da, wo die Grundversicherung aufhört. Sie beteiligt sich an den Kosten für Medikamente, die offiziell zugelassen und bei der Heilmittelbehörde Swissmedic registriert sind. Dazu gehören insbesondere Arzneimittel aus der Alternativ- und Komplementärmedizin.

Fazit: Schliessen Sie Deckungslücken

Von der Alternativ- und Komplementärmedizin bis zur Vorsorge: Die ambulante Zusatzversicherung bietet auch bei Medikamenten einen wertvollen Schutz vor Deckungslücken.

Zusatzversicherte können sich auf Sympany verlassen: Die ambulanten Zusatzversicherungen plus und premium übernehmen 90% der Kosten von versicherten Nichtpflichtmedikamenten. Voraussetzung ist, dass ein ärztliches Rezept vorliegt.

Falls Sie auch bei den Behandlungen gerne auf alternativmedizinische Methoden zählen, profitieren Sie mit plus natura oder premium natura noch mehr.

Für nicht-kassenpflichtige Medikamente, die über die ambulante Zusatzversicherung gedeckt sind, existieren keine Listen. Sympany gibt Ihnen gerne Auskunft, ob ein bestimmtes Medikament versichert ist. In diesem Fall übernimmt Sympany 90% der Kosten.

Gut zu wissen

Sparmöglichkeiten, die sich bezahlt machen

Der wichtigste Tipp: Fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke nach Generika. Diese Nachahmerprodukte entsprechen dem Originalmedikament, sind aber deutlich günstiger. Das entlastet Ihr Portemonnaie beim Medikamentenbezug und hilft gegen steigende Krankenkassenprämien. Mehr zu den Vorteilen von Generika >

Dank der Kooperation mit der Versandapotheke Zur Rose haben Sie eine weitere Sparmöglichkeit: Wenn Sie ärztlich verschriebene Generika und Biosimilars in der Schweizer Versandapotheke beziehen, profitieren Sie von 10% Rabatt. Mehr zur Versandapotheke Zur Rose >
 

Nicht alle Heilmittel sind versichert

Die Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für zahlreiche ärztlich verordnete Nichtpflichtmedikamente. Es gibt aber auch Heilmittel, die weder von der Grundversicherung noch von einer Zusatzversicherung übernommen werden. Haarwuchsmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Cannabisöl gehören zum Beispiel dazu.

Steht ein Produkt auf der Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) oder auf der Sympany Negativliste, müssen Sie es selbst bezahlen. Mehr zu den nicht gedeckten Medikamenten >

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