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Komplementärmedizin: Fragen und Antworten zur Kostenübernahme

Grundsätzlich gilt: Die ambulanten Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für anerkannte Methoden der Alternativmedizin bei anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten. Voraussetzungen: Die Behandlung muss medizinisch notwendig, wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Sympany prüft regelmässig, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.

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Wieso ist eine Prüfung der Kostenübernahme notwendig?

Eine komplementärmedizinische Therapie muss dazu dienen, eine Krankheit zu behandeln. In der Regel bessert sich diese im Laufe der Behandlung oder wird sogar geheilt. Wir prüfen regelmässig, ob das Behandlungskonzept unseren Versicherungsbedingungen entspricht.

Ablauf der Prüfung

  1. Sie füllen das erhaltene Vollmachtsformular aus und leiten den Fragebogen für alternativmedizinische Behandlungen an Ihre behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten weiter.
  2. Sie (oder Ihr/-e Therapeut/-in) reichen den ausgefüllten Fragebogen inkl. der von Ihnen erteilten Vollmacht innerhalb von 30 Tagen bei Sympany ein.
  3. Unser komplementärmedizinischer Vertrauenstherapeut beurteilt anhand der Angaben im Fragebogen, ob das beschriebene Behandlungskonzept unseren Versicherungsbedingungen entspricht – und ob es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist.
  4. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über den Entscheid der Kostenübernahme.

Häufig gestellte Fragen zur Kostenübernahme Komplementärmedizin

Wenn Sie möchten, dass Sympany sich an den Kosten beteiligt, müssen Sie den Fragebogen durch Ihre/-n komplementärmedizinischen Therapeutinnen/Therapeuten ausfüllen lassen (Allgemeine Versicherungsbedingungen, Mitwirkungspflicht). Ohne diese Angaben kann die Leistungspflicht nicht abschliessend beurteilt und somit eine weitere Kostenübernahme nicht sichergestellt werden.

Die Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Therapie medizinisch notwendig ist und der Behandlung einer Krankheit dient. Präventive Behandlungen, beispielsweise zur allgemeinen Gesundheitsförderung, Stabilisierung, Erhaltung der Arbeitsfähigkeit oder zur Rückfallprophylaxe, sind in der Zusatzversicherung nicht versichert.

Ja. Leistungen, welche während unserer Prüfung erfolgen, werden weiterhin vergütet Eine Einschränkung oder Ablehnung der Leistungen erfolgt erst ab dem Datum des schriftlich mitgeteilten Entscheides.

Nein. Die Kostengutsprache gilt für sämtliche komplementärmedizinischen Behandlungen und ist nicht auf eine bestimmte Fachperson oder Methode beschränkt, sofern die Behandlung im Rahmen der genehmigten Anzahl Sitzungen oder Frequenz durchgeführt wird.

Wenn ein Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird, bezieht sich diese Ablehnung immer auf das konkret eingereichte Behandlungskonzept, das mehrere komplementärmedizinische Methoden umfassen kann. 

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut komplementärmedizinische Behandlungen in Anspruch nehmen, ist eine erneute Prüfung der Leistungspflicht möglich. Bitte reichen Sie in diesem Fall erneut den Fragebogen ein, ausgefüllt von allen involvierten komplementärmedizinischen Fachpersonen. Dieser sollte ein detailliertes Behandlungskonzept enthalten, das Diagnose bzw. Beschwerden, die angewandte Methode, die geplante Behandlungsfrequenz und -dauer sowie das angestrebte Therapieziel nachvollziehbar darlegt.

Gemäss Versicherungsbedingungen legt der Versicherer die Anzahl der vergüteten Therapiestunden nach dem Grundsatz der medizinischen Notwendigkeit fest. Die Leistungen im Bereich der Alternativmedizin unterliegen dabei folgenden Einschränkungen:

  • Beitragshöhe pro Therapiestunde — Der Versicherer definiert einen maximal vergüteten Betrag pro Stunde.
  • Anzahl der Therapiestunden — Es wird eine Obergrenze der erstattungsfähigen Stunden festgelegt.
  • Anerkannte Therapiemethoden — Es werden nur jene Methoden vergütet, die auf der vom Versicherer geführten Liste der anerkannten alternativen Behandlungsmethoden aufgeführt sind. 
  • Anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten — Leistungen werden nur übernommen, wenn sie von Fachpersonen erbracht werden, die auf der entsprechenden Anerkennungsliste des Versicherers geführt sind.
  • Zeitliche Begrenzung pro Kalenderjahr — Die Erstattung ist zusätzlich durch eine jährliche Leistungsperiode limitiert.

Die auf der Liste aufgeführten Therapeutinnen, Therapeuten und Methoden werden jährlich geprüft und können entsprechend angepasst werden. Zur Methoden- und Therapeutenliste ›

Nein. Da die Behandlung bereits abgeschlossen ist, bedarf es keiner weiteren Prüfung. Bitte informieren Sie uns kurz darüber, dass die Behandlung abgeschlossen ist. Benötigen Sie in Zukunft erneut eine komplementärmedizinische Behandlung, müssen Sie allerdings im Voraus den ausgefüllten Fragebogen zur Beurteilung der Kostenübernahme einreichen.

Die Komplementärmedizin verfolgt einen ganzheitlichen Behandlungsansatz, bei dem Beschwerden unter Einbezug der Selbstheilungskräfte des Körpers therapiert werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Mehrfachbehandlung aus komplementärmedizinischer Sicht nicht zweckmässig. Parallelbehandlungen sind deshalb in der Zusatzversicherung nicht gedeckt.

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