Zusatzversicherung ändern oder kündigen per Brief oder E-Mail
Wann ist welche Form zulässig?
Damit eine Vertragsänderung oder eine Kündigung rechtsgültig ist, müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Neben zeitlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel Kündigungsfristen, enthält das Versicherungsvertragsgesetz bei den Zusatzversicherungen auch Bestimmungen zur Form der Mitteilung. So können die meisten Anliegen heutzutage bequem per E-Mail üermittelt werden. Eine Übersicht, wann Sie welche Form für Ihr Anliegen nutzen können, zeigt das untenstehende Menü.
Wichtig: Bitte verwenden Sie für Ihr Anliegen einen der unten aufgeführten Kanäle. Auf anderem Weg eingereichte Kündigungen können wir leider nicht berücksichtigen.
Ihr Anliegen in der Zusatzversicherung
Mitteilung per unterschriebenem Kündigungsformular:
- als Foto oder Scan an E-Mail
- via Post an Sympany, Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel
Bitte beachten Sie: Ihre Mitteilung muss rechtzeitig bei Sympany eingehen, damit wir Ihre bisherige Zusatzversicherung innerhalb der Kündigungsfrist kündigen können.
Innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung Mitteilung per:
- E-Mail an E-Mail
- Post an Sympany, Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel
Mitteilung per:
- E-Mail an E-Mail
- Post an Sympany, Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel
Tipp: Ihre bei Sympany hinterlegten persönlichen Angaben können Sie jederzeit in der App und im Kundenportal mySympany einsehen und selbst ändern. Alternativ können Sie uns Ihre Änderung gerne auch über unser Webformular oder unter +41 58 262 42 00 mitteilen.
Mitteilung per:
- E-Mail an E-Mail
- Post an Sympany, Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel
Tipp: Ihre bei Sympany hinterlegten Zahlungsverbindungen können Sie jederzeit in der App und im Kundenportal mySympany einsehen und ändern. Alternativ können Sie uns Ihre Änderung gerne auch über unser Webformular oder unter +41 58 262 42 00 mitteilen.
Alle Informationen sowie die Kündigungsfristen finden Sie unter Krankenkasse kündigen und wechseln >