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Sympany Versicherte erhalten bis zu 400 Franken pro Person zurück

Auch dieses Jahr erhalten Sympany Versicherte in der Grund- und Zusatzversicherung Überschüsse zurückerstattet – bis zu 400 Franken pro Person allein in der Grundversicherung. Sympany sieht diese Rückzahlungen als Zeichen der Fairness gegenüber ihren Kundinnen und Kunden.

Basel, 17. Oktober 2019 – Immer wenn die tatsächlichen Gesundheitskosten tiefer ausfallen, als zum Zeitpunkt der Prämienfestsetzung erwartet wurde, erhalten Sympany Kundinnen und Kunden die so entstandenen Überschüsse im Folgejahr zurückerstattet – und zwar in der Grund- und Zusatzversicherung. Mit dieser Rückzahlung untermauert Sympany ihren Ruf als faire Versicherung. Möglich ist diese Erstattung dank der guten finanziellen Lage von Sympany mit ausreichenden Reserven. In der Grundversicherung zahlt Sympany Überschüsse pro Kanton aus, in der Zusatzversicherung pro Versicherungsprodukt. Insgesamt erhalten dieses Jahr sechs von zehn Sympany Kundinnen und Kunden Geld zurück. Die Auszahlungen erfolgen bis Ende Oktober.

OKP: Überschusszahlungen in neun Kantonen

In der Grundversicherung profitieren dieses Jahr Versicherte von Vivao Sympany AG in den Kantonen Aargau, Bern, Baselland, Basel-Stadt, Freiburg, Luzern und Solothurn. Erstmals gibt es auch Rückzahlungen für Versicherte von Moove Sympany AG (in den Kantonen Aargau und Genf) sowie für Versicherte der Kolping Krankenkasse AG (in den Kantonen Solothurn und Schwyz). Die Ausschüttungen betragen je nach Kanton zwischen CHF 50.– und CHF 400.– pro versicherte Person.

VVG: Überschusszahlungen in Spitalzusatzversicherungen

In der Zusatzversicherung zahlt Sympany bereits seit dem Jahr 2013 Überschüsse zurück. Versicherte mit diversen Spitalzusatzversicherungen kommen diesmal in den Genuss einer Überschusszahlung zwischen CHF 30.– und CHF 320.–.

Nur wenige Versicherer zahlen OKP-Überschüsse zurück

In der Krankenversicherungsbranche ist Sympany Vorreiterin in Sachen Überschuss. So hat sie 2016 als erste – und damals einzige – Krankenkasse Überschüsse aus der obligatorischen Grundversicherung an ihre Versicherten zurückgezahlt. Die Möglichkeit dazu bietet das im Januar 2016 in Kraft getretene neue Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG).

«Die Überschussbeteiligung ist ein hervorragendes Instrument zur Rückzahlung von zu hohen Prämieneinnahmen, das bis heute leider nur von sehr wenigen Krankenkassen genutzt wird. Dank finanzieller Solidität und ausreichend Reserven kann Sympany dies seit 2016 konsequent tun. Das zeichnet uns als faire Krankenversicherung aus», sagt Michael Willer, CEO von Sympany.
 

Medienmitteilung: Sympany Versicherte erhalten bis zu 400 Franken pro Person zurück

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