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Entschädigungen

Verwaltungsrat

Mit der Entschädigung des Sympany Verwaltungsrats sind die Aufwände seiner Mitglieder in der Sympany Holding AG und ihren Tochtergesellschaften abgegolten. Die Entschädigungen werden den Tochtergesellschaften anteilsmässig weiterbelastet. Sie bestehen aus einer Jahres-, einer Funktions- und einer Spesenpauschale.

Im Jahr 2024 setzte sich die Gesamtentschädigung des Verwaltungsrats aus Barvergütungen von netto CHF 498’752 zusammen. Die höchste Einzelentschädigung entfiel auf den Verwaltungsratspräsidenten und betrug CHF 162’450.

Geschäftsleitung

Mit der Entschädigung der Sympany Geschäftsleitung sind die Aufwände ihrer Mitglieder in der Sympany Holding AG und ihren Tochtergesellschaften abgegolten. Die Entschädigungen werden den Versicherungsgesellschaften anteilsmässig weiterbelastet. Sie setzen sich zusammen aus einem Basissalär, Vorsorgebeiträgen des Arbeitgebers, einer variablen Entschädigung, die vom Unternehmenserfolg und von der Erreichung der Ziele abhängig ist, und übrigen Vergütungen.

Im Jahr 2024 setzte sich die Gesamtentschädigung der Geschäftsleitung aus Barvergütungen von netto CHF 1’403’107, Vorsorgebeiträgen des Arbeitgebers von CHF 265’253 und übrigen Vergütungen von CHF 41’691 zusammen. Die Barvergütung umfasst das Basissalär und sämtliche variablen Anteile. Die höchste Einzelentschädigung entfiel auf ein Mitglied der Geschäftsleitung und setzte sich aus einer Barvergütung von netto CHF 274’405, Vorsorgebeiträgen von CHF 51’220 und anderen Vergütungen von CHF 9’123 zusammen.

Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind verpflichtet, Honorare und andere Vergütungen, die sie aus Mandaten im Auftrag von Sympany erhalten, dem Unternehmen zu überweisen. Im Jahr 2024 wurden keine zusätzlichen Honorare und Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung ausbezahlt.

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