Entschädigungen
Stiftungsrat/Verwaltungsrat
Mit der Entschädigung des Sympany Stiftungsrats/Verwaltungsrats sind sämtliche Aufwände seiner Mitglieder in allen Gesellschaften (Sympany Holding AG, Vivao Sympany AG, Moove Sympany AG, Kolping Krankenkasse AG, Sympany Versicherungen AG und Sympany Services AG) sowie der Stiftung Sympany abgegolten. Sie wird den Versicherungsgesellschaften anteilsmässig weiterbelastet. Die Entschädigung setzt sich zusammen aus einer jährlichen Pauschale, einer zusätzlichen Pauschale für die Arbeit in den Ausschüssen und Sitzungsgeldern. Das Präsidium erhält zudem eine pauschale Abgeltung für Büroinfrastruktur.
Im Jahr 2021 betrug die Gesamtentschädigung des Stiftungsrats CHF 567'665. Die höchste Einzelentschädigung entfiel auf den Stiftungsratspräsidenten und betrug CHF 186'500.
Geschäftsleitung
Mit der Entschädigung der Sympany Geschäftsleitung sind sämtliche Aufwände ihrer Mitglieder in allen Gesellschaften (Sympany Holding AG, Vivao Sympany AG, Moove Sympany AG, Kolping Krankenkasse AG, Sympany Versicherungen AG und Sympany Services AG) sowie der Stiftung Sympany abgegolten. Die Entschädigung setzt sich zusammen aus einem Basissalär, Vorsorgebeiträgen des Arbeitgebers, einer variablen Entschädigung, die vom Unternehmenserfolg und von der Erreichung der Ziele abhängig ist, und übrigen Vergütungen.
Im Jahr 2021 setzte sich die Gesamtentschädigung der Geschäftsleitung aus Barvergütungen von netto CHF 1'774'561, Vorsorgebeiträgen des Arbeitgebers von CHF 363'491 und übrigen Vergütungen von CHF 52'588 zusammen. Die Barvergütung umfasst das Basissalär und sämtliche variablen Anteile. Die höchste Einzelentschädigung entfiel auf den CEO und setzte sich aus einer Barvergütung von netto CHF 395'649, Vorsorgebeiträgen von CHF 78'367 und anderen Vergütungen von CHF 8'668 zusammen.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind verpflichtet, Honorare und andere Vergütungen, die sie aus Mandaten im Auftrag von Sympany erhalten, dem Unternehmen zu überweisen. Im Jahr 2021 wurden keine zusätzlichen Honorare und Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung ausbezahlt.