Neue Arztrechnung ab 2026 – So reichen Sie Ihre Rechnung richtig ein
Die neuen Arzttarife Tardoc und Ambulante Pauschalen werden eingeführt. Ab dem 1. Januar 2026 kommen darum Arztrechnungen in der Schweiz in einem neuen, übersichtlicheren Format daher. Erfahren Sie, wie Sie beim Einreichen der neuen Arztrechnungen vorgehen sollten.
Überblick
TG- oder TP-Rechnung: Welche Rechnung muss ich einreichen? ›
Wie sieht die neue Arztrechnung aus? ›
Was sind die Vorteile der neuen Arztrechnung? ›
Wie reiche ich die neue Arztrechnung richtig ein? ›
Weitere Fragen und Antworten zur neuen Arztrechnung ›
TG- oder TP-Rechnung: Welche Rechnung muss ich einreichen?
TG-Rechnung
Tiers-Garant-Rechnung
Diese Rechnung erhalten Sie vom Leistungserbringer (Arztpraxis, Therapeut/-in).
Sie strecken den Betrag vor und reichen die Rechnung bei der Krankenkasse ein.
TP-Rechnung
Tiers Payant Rechnung
Diese Rechnung schickt der Leistungserbringer (Arztpraxis, Therapeut/-in) an die Krankenkasse. Sie erhalten eine Kopie der Rechnung für Ihre Unterlagen.
Die Krankenkasse zahlt die Rechnung direkt, Sie müssen nichts vorstrecken und bezahlen nur eine allfällige Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt). Die Rechnungskopie müssen Sie nicht bei der Krankenversicherung einreichen.
Wie sieht die neue Arztrechnung aus?
In der Bildergalerie finden Sie ein Beispiel, wie die neue Arztrechnung aussehen kann – mit den Pfeilen gelangen Sie zur nächsten Seite.
Was sind die Vorteile der neuen Arztrechnung?
- Verständliche Leistungsübersicht
Neu enthält die Arztrechnung eine klare, für Patientinnen und Patienten nachvollziehbare Übersicht der erbrachten Leistungen. - Einfacheres Einreichen
Das mühsame Scannen jeder einzelnen Seite der Rechnung entfällt. Neu müssen nur noch das QR-Code-Blatt und der Rückforderungsbeleg übermittelt werden – am besten per Scan in der App oder im Kundenportal mySympany. - Digitale Verarbeitung
Die QR-Codes enthalten alle abrechnungsrelevanten Informationen im neuen XML-Format 5.0, das eine schnelle und fehlerfreie Verarbeitung ermöglicht.
Wie reiche ich die neue Arztrechnung richtig ein?
Am einfachsten geht es mit der mySympany App:
Weitere Fragen und Antworten zur neuen Arztrechnung
Ein QR-Code ist ein Bild aus schwarzen und weissen Kästchen, das wie ein kleines Puzzle aussieht. Das Wort «QR» steht für Quick Response, also «schnelle Antwort».
Einfach erklärt:
Ein QR-Code speichert Informationen – zum Beispiel einen Link zu einer Webseite, einen Text oder Kontaktdaten. Wenn Sie den Code mit Ihrem Smartphone oder Tablet scannen (meist mit der Kamera), wird die gespeicherte Information sofort angezeigt.
Beispiel:
Sie sehen einen QR-Code auf einem Plakat. Sie halten Ihr Smartphone davor und es öffnet sich automatisch eine Webseite mit mehr Informationen zur Veranstaltung vom Plakat.
Warum ist das praktisch?
- Es muss nicht eingetippt werden.
- Es geht schnell.
- Es können viele Informationen auf kleinem Raum gespeichert werden.
Ja. Leistungen, welche bis zum 31. Dezember 2025 erbracht wurden, müssen mit dem alten Tarif (Tarmed) abgerechnet werden. Die neuen Tarife (Tardoc, ambulante Pauschalen) gelten erst für Behandlungen nach dem 1. Januar 2026.
Die Rechnung enthält zwei zusätzliche Seiten: das QR-Code-Blatt und die vereinfachte Leistungsübersicht für Patientinnen und Patienten. Auch neu ist der Arzttarif: Der alte Tarif Tarmed wird durch Tardoc und die Ambulanten Pauschalen abgelöst
Bitte reichen Sie den Rückforderungsbeleg und die Seite mit den QR-Codes ein – am besten über die Scan-Funktion der App oder des Kundenportals mySympany.
Nein. Es reicht, wenn Sie uns den Rückforderungsbeleg und die Seite mit den QR-Codes zustellen. Die restlichen Seiten können Sie für Ihre Unterlagen behalten.
Der QR-Code enthält alle abrechnungsrelevanten Daten im maschinenlesbaren XML-Format. Die Informationen zu Leistungen, Taxpunkten, Beträgen und Tarifen werden so dargestellt, dass sie automatisiert verarbeitet werden können.
Sie können die Zusammenfassungsseite mit den Beträgen und Tarifarten kontrollieren. Bei Fragen wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Arztpraxis, Ihre Therapeutin oder Ihren Therapeuten.
Nein. Die Krankenkasse übernimmt weiterhin die Kosten gemäss Grundversicherung abzüglich Kostenbeteiligung. Die neu gestaltete Rechnung soll aber eine schnellere Bearbeitung durch die Krankenkassen ermöglichen.