Risikoversicherung capita krankheit
Kapitalleistung bei Invalidität oder Tod durch Krankheit
capita krankheit bietet Stabilität in einer höchst unsicheren Zeit: Bei Invalidität infolge einer Krankheit kann mit der vereinbarten Kapitalleistung das finanziert werden, was zählt – von der bestmöglichen Behandlung über Umbaumassnahmen bis hin zur Ausbildung Ihrer Kinder. Im Todesfall entlastet die Geldleistung Ihre Hinterbliebenen.
Versicherte Leistungen bei capita krankheit
- Bei Invalidität: Kapitalleistung an die versicherte Person in Höhe von CHF 60’000 bis CHF 300’000
- Im Todesfall: Kapitalleistung an die Begünstigten in Höhe von CHF 10’000 bis CHF 300’000
Die Risikoversicherung capita krankheit in Kürze
Ob Kinder, Jugendliche in Ausbildung, Studierende, Hausfrauen und Hausmänner, Angestellte oder Selbständigerwerbende: capita krankheit schützt in allen Lebensphasen vor den wirtschaftlichen Folgen von Invalidität und Tod infolge Krankheit. Auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger und ihre Familienangehörigen ist capita krankheit eine wertvolle Absicherung.
Die wählbaren Deckungen für Krankheit und Todesfall sowie die Prämien finden Sie in der Produktbroschüre capita krankheit.
Führt eine Krankheit zu Invalidität oder Tod, erbringt capita krankheit eine einmalige Kapitalleistung zur Deckung der wirtschaftlichen Folgen. Bei Invalidität richtet sich der Geldbetrag nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Erwerbsunfähigkeit.
Im Todesfall entlastet die Geldleistung die Hinterbliebenen von finanziellen Sorgen. Die Reihenfolge der Begünstigten ist frei wählbar.
capita krankheit ergänzt bestehende Versicherungen und schliesst Deckungslücken – und zeichnet sich erst noch durch günstige Prämien aus.
capita krankheit richtet sich exklusiv an Personen, die bei Sympany kranken- oder krankenzusatzversichert sind. Die Risikokapitalversicherung kann bis zum 60. Geburtstag abgeschlossen werden. Im Antrag sind Gesundheitsfragen auszufüllen, die für die Aufnahme in die Versicherung relevant sind. Tipp für werdende Eltern: Bei Anmeldung Ihres Babys innerhalb von 90 Tagen nach der Geburt sind keine Gesundheitsfragen nötig.
Degression: Ab dem 57. Geburtstag nehmen die Todesfall- und Invaliditätskapitalleistungen bei unveränderten Prämien degressiv um jährlich 10% der Versicherungssumme ab. Das bedeutet: Bei versichertem Kapital in Höhe von CHF 100’000 beträgt die Entschädigung 90% – also CHF 90’000. Ab dem 58. Geburtstag 80%, ab dem 59. Geburtstag 70% usw. Ab dem 65. Geburtstag erhalten Sie noch 10% der Versicherungssumme.
Die Versicherungsdauer endet am Tag vor dem 66. Geburtstag.
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