Freiwilliger Reserveabbau
Einfach fair
Als faire Krankenversicherung legt Sympany grossen Wert auf bezahlbare Prämien. Daher nutzt Sympany die Möglichkeit des freiwilligen Reserveabbaus. So können wir nicht benötigte Reserven an unsere Kundinnen und Kunden in der Grundversicherung zurückgeben. Sie erhalten einen monatlichen Ausgleichsbetrag, der auf der Prämienrechnung ausgewiesen und von der Prämie abgezogen wird. Ein geplanter Reserveabbau muss jeweils vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden.
Fragen und Antworten zum Reserveabbau
Nein, das ist nicht der Fall. Die Reserven von Sympany sind wie vom BAG verlangt ausreichend hoch, um auch in schlechten Zeiten – wie etwa in der Coronapandemie – die Leistungskosten jederzeit tragen zu können.
Eine Rückzahlung von Reserven ist freiwillig und muss beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragt werden. Sie ist nur möglich, wenn die Reserven eine Mindesthöhe nicht unterschreiten.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe der Reserven muss eingehalten werden. Sympany beurteilt die Situation jedes Jahr neu und entscheidet unter Berücksichtigung des Reserveabbauplans, ob sie beim BAG einen Antrag auf Reserveabbau stellen kann. Ein Reserveabbau muss immer vom BAG genehmigt werden.
In der Grundversicherung dienen die Reserven dazu, auch überdurchschnittlich hohe Leistungskosten decken zu können. Die Reserven bieten also Sicherheit für alle Beteiligten: für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler, für Ärztinnen und Ärzte, für Spitäler und Therapieeinrichtungen. Die Mindesthöhe der Reserven ist gesetzlich vorgeschrieben.
Ja. Sympany nutzt die Möglichkeit des freiwilligen Reserveabbaus. Dank ausreichender Reserven können die Prämien von vornherein tiefer berechnet und Reserven abgebaut werden. Der Reserveabbauplan wird vom BAG jährlich geprüft und nur bei ausreichenden Reserven genehmigt.
Sympany kalkuliert die Prämien zugunsten ihrer Versicherten bereits knapp. Wie alle Krankenversicherungen ist Sympany verpflichtet, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) jährlich die Prämien zur Genehmigung einzureichen. Diese Prämien müssen jederzeit kostendeckend sein. Deshalb darf der Abbau der Reserven nicht über tiefere – nicht kostendeckende – Prämien erfolgen.
Es profitieren alle Versicherten, die im Jahr des Reserveabbaus und in den Rechtsträgern, in denen ein Reserveabbau bewilligt wurde, bei Sympany versichert sind. Sie erhalten monatlich einen Ausgleichsbetrag von ihrer Prämie abgezogen. Erwachsene, Junge Erwachsene und Kinder erhalten unterschiedliche Beträge gutgeschrieben.
Ja, Sympany verfügt über ausreichende Reserven, um auch unvorhersehbare Entwicklungen abfedern zu können und um Jojo-Effekte bei der Prämienentwicklung zu vermeiden. So können sich die Versicherten jederzeit auf Sympany verlassen.
Die hohe Qualität des Schweizer Gesundheitswesens beruht auf Verlässlichkeit und Stabilität. Die Krankenversicherungen leisten einen wesentlichen Beitrag dazu. Dank ihrer Reserven können sie medizinische Behandlungen jederzeit termingerecht und korrekt bezahlen – gerade auch bei unvorhersehbaren Ereignissen wie beispielsweise der Coronapandemie.
Der Bundesrat hat den freiwilligen Reserveabbau vereinfacht. Konkret wurde die Mindesthöhe der Reserven gesenkt. Dadurch können Krankenversicherungen die Voraussetzungen für einen freiwilligen Abbau von Reserven einfacher erfüllen, d.h. ihre Prämien knapper kalkulieren und Reserven an die Versicherten zurückgeben.
In der Grundversicherung plant Sympany keine Rückzahlung von Überschüssen mehr. Stattdessen will Sympany den freiwilligen Reserveabbau nutzen.
In den Zusatzversicherungen wird Sympany nach Möglichkeit weiterhin Überschüsse zurückzahlen.
Vom freiwilligen Reserveabbau profitieren alle Versicherten in der Grundversicherung. Der Reserveabbau hat damit einen unmittelbar dämpfenden Effekt auf die Prämienentwicklung. Überschüsse erhalten hingegen nur die Versicherten in jenen Kantonen (in der Grundversicherung) oder Versicherungsprodukten (in den Zusatzversicherungen), in denen die Gesundheitskosten im Vorjahr deutlich tiefer lagen als die bezahlten Prämien.