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Freiwilliger Reserveabbau

Einfach fair

Als faire Krankenversicherung legt Sympany grossen Wert auf bezahlbare Prämien. Daher nutzt Sympany die Möglichkeit des freiwilligen Reserveabbaus. So können wir nicht benötigte Reserven an unsere Kundinnen und Kunden in der Grundversicherung zurückgeben. Sie erhalten einen monatlichen Ausgleichsbetrag, der auf der Prämienrechnung ausgewiesen und von der Prämie abgezogen wird. Ein geplanter Reserveabbau muss jeweils vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden.

Fragen und Antworten zum Reserveabbau

In der Grundversicherung dienen die Reserven dazu, auch überdurchschnittlich hohe Leistungskosten decken zu können. Die Reserven bieten also Sicherheit für alle Beteiligten: für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler, für Ärztinnen und Ärzte, für Spitäler und Therapieeinrichtungen. Die Mindesthöhe der Reserven ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die hohe Qualität des Schweizer Gesundheitswesens beruht auf Verlässlichkeit und Stabilität. Die Krankenversicherungen leisten einen wesentlichen Beitrag dazu. Dank ihrer Reserven können sie medizinische Behandlungen jederzeit termingerecht und korrekt bezahlen – gerade auch bei unvorhersehbaren Ereignissen wie beispielsweise der Coronapandemie.

Ja. Sympany baut  2023 Reserven ab. Dazu wurden die Prämien tiefer berechnet. Zudem erhalten die Versicherten von Vivao Sympany AG und Moove Sympany AG 2023 monatlich einen Ausgleichsbetrag von ihrer Prämie abgezogen. 

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe der Reserven muss eingehalten werden. Sympany beurteilt die Situation jedes Jahr neu und entscheidet unter Berücksichtigung des Reserveabbauplans, ob sie beim BAG einen Antrag auf Reserveabbau stellen kann. Per 2024 ist kein weiterer Reserveabbau geplant.

Ja, Sympany verfügt über ausreichende Reserven, um auch unvorhersehbare Entwicklungen abfedern zu können und um Jojo-Effekte bei der Prämienentwicklung zu vermeiden. So können sich die Versicherten jederzeit auf Sympany verlassen.

Ja, wann immer möglich, wird Sympany in den Spitalzusatzversicherungen weiterhin Überschüsse zurückzahlen. Im Jahr 2022 hielten sich Prämieneinnahmen und Leistungsauszahlungen die Waage. Darum können im Jahr 2023 keine Überschüsse zurückgezahlt werden. Allerdings gilt weiterhin: Überschüsse gehören den Versicherten und werden ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt – nämlich dann, wenn im Überschussfonds ausreichend Geld für eine Rückzahlung vorhanden ist.

Vom freiwilligen Reserveabbau profitieren alle Versicherten in der Grundversicherung. Der Reserveabbau hat damit einen unmittelbar dämpfenden Effekt auf die Prämienentwicklung. Überschüsse erhalten hingegen nur die Versicherten in jenen Kantonen (in der Grundversicherung) oder Versicherungsprodukten (in den Zusatzversicherungen), in denen die Gesundheitskosten im Vorjahr deutlich tiefer lagen als die bezahlten Prämien.

In der Grundversicherung plant Sympany keine Überschussauszahlungen mehr. Stattdessen profitieren die Versicherten im Jahr 2023 vom Reserveabbau.

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