Anerkannte Hilfsmittel, Geräte und Gegenstände in der ambulanten Zusatzversicherung
Das zahlt Ihre Krankenkasse an Brillen, Hörgeräte und Pflegebetten
Wenn Sie bei Sympany eine ambulante Zusatzversicherung – plus, premium, allgemeiner zusatz oder privat zusatz – abgeschlossen haben, erhalten Sie einen Beitrag an die Kosten von ärztlich verordneten Hilfsmitteln, Geräten und Gegenständen, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG bezahlt werden.
Erhalten Sie auch einen Kostenbeitrag von einem anderen Sozialversicherer, zum Beispiel AHV oder IV? Dann senden Sie uns bitte eine Kopie des Entscheids an E-Mail.
Überblick: An diesen Hilfsmitteln, Geräten und Gegenständen beteiligt sich Sympany
Sprechen, Hören und Sehen
- Hörgeräte, Brillen, Kontaktlinsen
Stabilisierung von Gliedmassen und Rumpf
- Prothesen, Bandagen
Fortbewegung
- Rollator, Rollstuhl, Schuheinlagen
Pflegebetten und Zubehör
- Pflegebett, Matratzen und Kissen zur Wundprophylaxe (Dekubitus)
Messsysteme für Körperzustände und -funktionen
- Blutdruckmessgeräte, Herzmonitor
Sonstige
- Toilettensitzerhöhung, Badewannenlift
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