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Anerkannte Hilfsmittel, Geräte und Gegenstände in der ambulanten Zusatzversicherung

Das zahlt Ihre Krankenkasse an Brillen, Hörgeräte und Pflegebetten

Wenn Sie bei Sympany eine ambulante Zusatzversicherung – plus, premium, allgemeiner zusatz oder privat zusatz – abgeschlossen haben, erhalten Sie einen Beitrag an die Kosten von ärztlich verordneten Hilfsmitteln, Geräten und Gegenständen, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG bezahlt werden. 

Erhalten Sie auch einen Kostenbeitrag von einem anderen Sozialversicherer, zum Beispiel AHV oder IV? Dann senden Sie uns bitte eine Kopie des Entscheids an E-Mail.

Überblick: An diesen Hilfsmitteln, Geräten und Gegenständen beteiligt sich Sympany

Sprechen, Hören und Sehen

Hörgeräte, Brillen, Kontaktlinsen

Stabilisierung von Gliedmassen und Rumpf

Prothesen, Bandagen

Fortbewegung

Rollator, Rollstuhl, Schuheinlagen

Pflegebetten und Zubehör

Pflegebett, Matratzen und Kissen zur Wundprophylaxe (Dekubitus)

Messsysteme für Körperzustände und -funktionen

Blutdruckmessgeräte, Herzmonitor

Sonstige

Toilettensitzerhöhung, Badewannenlift

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