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Anerkannte Hilfsmittel, Geräte und Gegenstände in der ambulanten Zusatzversicherung

Das zahlt Ihre Krankenkasse an Brillen, Hörgeräte und Pflegebetten

Wenn Sie bei Sympany eine ambulante Zusatzversicherung – plus, premium, allgemeiner zusatz oder privat zusatz – abgeschlossen haben, erhalten Sie einen Beitrag an die Kosten von ärztlich verordneten Hilfsmitteln, Geräten und Gegenständen, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG bezahlt werden. 

Erhalten Sie auch einen Kostenbeitrag von einem anderen Sozialversicherer, zum Beispiel AHV oder IV? Dann senden Sie uns bitte eine Kopie des Entscheids an E-Mail.

An diesen Hilfsmitteln, Geräten und Gegenständen beteiligt sich Sympany

  • Sprechen, Hören und Sehen: Hörgeräte, Brillen, Kontaktlinsen
  • Stabilisierung von Gliedmassen und Rumpf: Prothesen, Bandagen
  • Fortbewegung: Rollator, Rollstuhl, Schuheinlagen
  • Pflegebetten und Zubehör: Pflegebett, Matratzen und Kissen zur Wundprophylaxe (Dekubitus)
  • Messsysteme für Körperzustände und -funktionen: Blutdruckmessgeräte, Herzmonitor
  • Sonstige: Toilettensitzerhöhung, Badewannenlift

Hinweis

Diese Auflistung ist nicht abschliessend und enthält nur die wichtigsten Hilfsmittel, Geräte und Gegenstände. Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach VVG sowie die Besonderen Bedingungen für plus und premium respektive allgemeiner zusatz und privat zusatz, Artikel 4 «Hilfsmittel».

Haben Sie Fragen?

Ob eine bestimmte Leistung in Ihrer Versicherung gedeckt ist, erfahren Sie in der Leistungsübersicht für plus und premium oder bei unserem Kundenservice.

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