Wenn Sie bei Sympany eine ambulante Zusatzversicherung – plus, premium, allgemeiner zusatz oder privat zusatz – abgeschlossen haben, erhalten Sie einen Beitrag an die Kosten von ärztlich verordneten Hilfsmitteln, Geräten und Gegenständen, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG bezahlt werden.
Erhalten Sie auch einen Kostenbeitrag von einem anderen Sozialversicherer, zum Beispiel AHV oder IV? Dann senden Sie uns bitte eine Kopie des Entscheids an .
Ob eine bestimmte Leistung in Ihrer Versicherung gedeckt ist, sagt Ihnen gerne unser Kundenservice. Kontaktieren Sie uns >