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Intervention bei Überschussmodell

Das Bundesamt für Gesundheit untersagt Sympany vorsorglich die Auszahlung von Überschüssen in der Grundversicherung und spricht von Ungleichbehandlung der Versicherten. Sympany hat ihr Modell vor Einführung sorgfältig geprüft. Das Unternehmen betont, dass das Modell gesetzeskonform ist und die Kunden gleich behandelt.

Basel, 1. Mai 2014 - Sympany hat im April 2014 über ihre Überschussbeteiligung in der Grund- und in der Zusatzversicherung informiert. Von den Kundinnen und Kunden sind seither viele positive Rückmeldungen bei Sympany eingetroffen.

In der Zwischenzeit hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Auszahlung in der Grundversicherung vorsorglich untersagt. In einer heute publizierten Medienmitteilung sagt das BAG, Sympany würde Versicherte ungleich behandeln.

Modell behandelt Kunden gleich

Sympany hält fest, dass das Modell vor Einführung intern und extern sorgfältig geprüft wurde. Die Einhaltung des Krankenversicherungsgesetzes ist Sympany wichtig.

Sympany hat vor Einführung alle rechtlichen Aspekte sorgfältig beleuchtet, insbesondere auch diejenigen, die unter die Gleichbehandlung fallen. Ein Rechtsgutachten eines renommierten KVG-Spezialisten attestiert Sympany, dass das Modell KVG-konform ist. So sieht das Sympany Modell eine generelle Ausschüttung vor und behandelt alle Versicherten gleich, unabhängig von individuell bezogenen Leistungen.

Sympany wählt die berechtigten Versicherten nicht willkürlich, sondern gemäss den kantonalen Erfolgsrechnungen und den in den Prämienregionen entstandenen Überschüssen. Diese entstehen, wenn die Leistungsbezüge tiefer ausfallen als erwartet. Die Gelder der obligatorischen Krankenpflegeversicherung fliessen so auf direktestem Weg an die Versicherten zurück und werden nur zu Zwecken dieses Versicherungszweiges verwendet.

Ausgewählte sachliche Ausnahmen wie keine Ausschüttung an Versicherte unter 26 Jahren (diese erhalten bereits einen Rabatt) oder an Versicherte, die den Versicherer gewechselt haben (Verhältnismässigkeit und Durchführbarkeit), sind im Rechtsgutachten beleuchtet. Das Rechtsgutachten attestiert Sympany, dass diese Ausnahmen sachlich begründet sind, keine Ungleichbehandlung darstellen und deshalb gesetzeskonform sind.

Deshalb ist das Gleichbehandlungsgebot aus Sicht Sympany eingehalten. Und darum ist Sympany überzeugt, dass ihr Modell korrekt ist.

Das Bundesamt für Gesundheit hat erst vorsorgliche Massnahmen verfügt und wird das Sympany Modell noch weiter rechtlich analysieren. Deshalb erstaunt und befremdet es Sympany, dass das BAG jetzt an die Öffentlichkeit gelangt ist, ebenso dass Sympany eine Ungleichbehandlung vorgeworfen wird. Das Rechtsgutachten kommt klar zu einem anderen Schluss. Dieses liegt auch dem BAG vor.

Auszahlungen gestoppt

Die Auszahlungen der Überschüsse in der Grundversicherung an die rund 6'000 berechtigten Versicherten hat Sympany auf Verfügung des BAG hin nun gestoppt. Sympany informiert die betroffenen Versicherten demnächst darüber.

Zusatzversicherungen nicht betroffen

Nicht betroffen sind die Auszahlungen in den Zusatzversicherungen. Die FINMA hat Sympany das analoge Modell in den Zusatzversicherungen genehmigt. Sympany freut sich, den rund 100'000 berechtigten Kundinnen und Kunden ihr Guthaben bald auszuzahlen.

Das Sympany Modell ist nicht zu verwechseln mit der politischen und pauschalen Lösung zur Bereinigung der Altlast "Prämienkorrektur zuviel bezahlter Prämien zwischen 1996-2013". Selbstverständlich wird auch Sympany diese beschlossene Teilrevision (Art. 106 KVG) umsetzen. Beim Sympany Modell handelt es sich um eine Auszahlung von entstandenen Überschüssen an die Versicherten und nicht um eine Korrektur von Prämien.

 

Medienmitteilung: Intervention bei Überschussmodell

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