Information zu Ihrer Spitalzusatzversicherung
Ihre Spitalzusatzversicherung privatpatienten-zusatz für stationäre behandlung wird nicht mehr zum Verkauf angeboten. Sie können selbstverständlich weiter darin versichert bleiben. Per Gesetz (Artikel 156 der Verordnung zum Versicherungsaufsichtsgesetz) erhalten Sie aber das Recht, in eine vergleichbare Spitalzusatzversicherung von Sympany zu wechseln, die weiterhin zum Verkauf angeboten wird. Der Wechsel in die hospita Versicherung ist freiwillig. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Fragen und Antworten
Wie jede andere Branche entwickeln auch Versicherer immer wieder neue Produkte. Die älteren werden dann vom Markt genommen, können aber selbstverständlich weiterhin genutzt werden. Versicherte erhalten in diesem Fall per Gesetz (Artikel 156 der Verordnung zum Versicherungsaufsichtsgesetz) das Recht, einen Vertrag für eine möglichst gleichwertige Versicherung abzuschliessen, die weiterhin zum Verkauf angeboten wird.
Das Gesetz (Artikel 156 der Verordnung zum Versicherungsaufsichtsgesetz) verlangt, dass wir Ihnen eine möglichst gleichwertige Versicherung anbieten. Die Leistungen der Spitalzusatzversicherung hospita sind vergleichbar, können sich aber in ihrem Umfang unterscheiden. Einige Leistungen haben wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden angepasst, manche davon zu Ihren Gunsten. Andere sind neu weniger umfangreich als bisher, damit Ihre Versicherung bezahlbar bleibt.
Leistungsvergleich privatpatienten-zusatz für stationäre behandlung (1. Klasse) und hospita privat
Detaillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den Besonderen Bedingungen (BB):
Das Übertrittsrecht gilt zeitlich unbegrenzt.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) genehmigt die Prämien etwa im Oktober. Bis dahin ist nicht bekannt, ob Ihre Prämien gleich bleiben oder sich verändern.
Der Wechsel von privatpatienten-zusatz für stationäre behandlung zu hospita steht Ihnen jederzeit offen. Sie können sich gerne im Herbst bei uns erkundigen und sich dann entscheiden.
In diesem Prämienvergleich sehen Sie, wie sich die Prämien für privatpatienten-zusatz für stationäre behandlung (2. Klasse) und hospita halbprivat dieses Jahr unterscheiden – unterteilt nach Prämienregion und Alter:
Wenn Sie in die Spitalzusatzversicherung hospita wechseln möchten, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. Sie erhalten dann einen Antrag ohne Gesundheitsdeklaration. Ihre Versichertenstufe und Ihre Franchise bleiben unverändert: 1. Klasse wird zu hospita privat, 2. Klasse wird zu hospita halbprivat. Der Wechsel wird zum 1. Januar des Folgejahres durchgeführt.
Wenn Sie in der Spitalzusatzversicherung privatpatienten-zusatz für stationäre behandlung bleiben möchten, müssen Sie nichts unternehmen. Sie geniessen dann weiterhin den gewohnten Versicherungsschutz.