Die Website www.sympany.ch kann nicht korrekt dargestellt werden. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser: https://browsehappy.com

Krankenkasse kündigen und zu Sympany wechseln

Krankenkassenwechsel leicht gemacht

Sie möchten Ihre Krankenversicherung kündigen und zu Sympany wechseln: Herzlich willkommen! Bei Sympany sind Sie richtig gut versichert. Überzeugen Sie sich!

So einfach können Sie Ihre Krankenkasse wechseln:

  1. Vergleichen
    Vergleichen Sie unsere Versicherungsmodelle der Grundversicherung sowie unsere Zusatzversicherungen und wählen Sie die Passenden aus. Hier finden Sie Empfehlungen für Ihre Lebenssituation.
  2. Offerte erstellen
    Erstellen Sie im Prämienrechner selbst Ihre Offerte. Auf Wunsch können Sie eine Beratung anfordern.
  3. Online abschliessen
    Passt alles? Schliessen Sie direkt online ab.
  4. Bisherige Krankenkasse kündigen
    Nutzen Sie den Kündigungsservice von Sympany!
  5. Kundenportal nutzen
    Fertig! Sie erhalten Ihre Police rechtzeitig vor Versicherungsbeginn. All Ihre Dokumente erhalten Sie papierlos in mySympany via App oder im Browser.

Diese Versicherungen bietet Sympany

  • Grundversicherung

  • Ambulante Zusatzversicherungen

  • Spitalzusatzversicherung

  • Zahnzusatzversicherung

  • Reisekrankenversicherung

  • Versicherungen für Auto & Hausrat

Jetzt Prämie berechnen

Kündigungsfristen für Ihre bisherige Versicherung

Für jede Krankenkasse gelten in der Grundversicherung die gesetzlichen Kündigungsfristen:

  • Alle Grundversicherungen: Kündigung per 31. Dezember mit einer einmonatigen Kündigungsfrist, also bis zum 29. November 2024, 17.00 Uhr.
  • Standardmodell (freie Arztwahl, Franchise CHF 300.–): zusätzlich Kündigung per 30. Juni mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, also bis zum 31. März 2025, 17.00 Uhr.

Achtung: Sie können Ihre Krankenkasse nur zu Sympany wechseln, wenn bei Ihrer aktuellen Grundversicherung alle Prämien- und Leistungsabrechnungen bis zum 31. Dezember beglichen sind. Bei offenen Rechnungen werden Kündigungen der Grundversicherung aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert.

Zusatzversicherungen können Sie jedes Jahr per 31. Dezember kündigen – es sei denn, Sie haben einen Mehrjahresvertrag abgeschlossen. In der Regel gilt für Zusatzversicherungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Der nächste Kündigungstermin: Kündigung per 31. Dezember 2024 mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, also bis zum 30. September 2024, 17.00 Uhr.

Bei einer Veränderung Ihrer Prämie gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat, und zwar bis zum 29. November 2024, 17.00 Uhr. Sie haben also länger Zeit, Ihre Zusatzversicherung zu kündigen!

Tipp: Alle Infos zu Ihrer Zusatzversicherung finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB VVG) Ihrer bisherigen Versicherung.


Wichtig: Warten Sie unbedingt auf die schriftliche Mitteilung von Sympany. Kündigen Sie Ihre bisherige Zusatzversicherung erst, wenn Sympany Sie vorbehaltlos aufnimmt. So stellen Sie sicher, dass alle Ihre Bedürfnisse abgedeckt bleiben. Mehr Infos zum Wechsel der Zusatzversicherung >

Achtung: Bei Kündigungen gilt NICHT das Datum des Poststempels. Es gilt die Ankunft Ihrer Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse, in der Regel an Werktagen (Montag bis Freitag) bis 17 Uhr.

Wie kann ich kündigen und zu Sympany wechseln?

Gerne übernimmt Sympany die Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse. Senden Sie uns dafür einfach das unterschriebene Kündigungsformular für Ihre Krankenkasse zu: Sympany, Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel oder E-Mail.

Selbstverständlich nehmen wir die Kündigung Ihrer Zusatzversicherung erst vor, wenn wir Sie vorbehaltlos bei Sympany aufnehmen.

Jede volljährige Person muss für sich selbst kündigen – und zwar so, dass der Versicherer sie eindeutig identifizieren kann. Bitte geben Sie daher immer Ihren vollen Namen und Ihre Kundennummer an und berücksichtigen Sie die weiteren Vorgaben Ihrer gewünschten Kündigungsform:

  • Per Post: Schicken Sie das unterschriebene Kündigungsschreiben an Ihre bisherige Krankenkasse (am besten als Einschreiben).
  • Per E-Mail: Erkundigen Sie sich bei Ihrem bisherigen Versicherer nach der korrekten E-Mail-Adresse für die Kündigung. Schreiben Sie die Kündigung von der E-Mail-Adresse, die im System Ihres Versicherers hinterlegt ist.
    Tipp: Fordern Sie eine Bestätigung von Ihrem bisherigen Versicherer an, falls Sie auf Ihre E-Mail keine automatische Empfangsbestätigung erhalten.
  • Via Kundenportal: Falls die App oder das Kundenportal Ihres bisherigen Versicherers eine Nachrichtenfunktion bietet, können Sie Ihre Kündigung darüber mitteilen. Wichtig: Oft ist dies nur für den Familienvorstand sowie für minderjährige Personen auf der Familienpolice möglich. Weitere volljährige Personen auf der Familienpolice müssen in vielen Fällen selbst per E-Mail oder Post kündigen.
  • Weitere Möglichkeiten (sofern Ihre bisherige Krankenkasse diese anbietet): SMS oder Chat

Sympany Versicherte sind zufriedene Versicherte

Comparis Label Kundenzufriedenheit, Note 5.0 gut für Sympany
Siegel zur Kundenzufriedenheit mit Krankenkassen von bonus.ch
AmPuls Label Kundenzufriedenheit, 2. Platz für Sympany

Wie finden Sie unsere Website?

Machen Sie mit bei unserer Umfrage! Das dauert nur 2 Minuten. Wir sind gespannt auf Ihr Feedback.

Zur Umfrage