Stellungnahme zum Bundesgerichtsentscheid zu Maximalleistungen
Sympany begrüsst, dass durch den Bundesgerichtsentscheid vom 1. April 2019 die wichtige Frage geklärt ist, ob es eine Obergrenze für die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu tragenden Kosten geben soll. Sympany wird die Rechnung des Spitals, in dem der Versicherte behandelt wurde, nun umgehend und vollumfänglich begleichen.
Warum ging Sympany bis vor Bundesgericht?
Bei diesem Gerichtsverfahren ging es Sympany nie darum, dem Versicherten Leistungen zu verweigern oder die Behandlungskosten auf ihn abzuwälzen (bei einem Spitalaufenthalt stellt das Spital die Behandlungskosten direkt der Krankenversicherung in Rechnung und nicht dem Patienten). Es ging uns um einen Grundsatzentscheid: Müssen Krankenkassen speziell bei Hochkostenfällen sämtliche Kosten übernehmen oder soll es eine Obergrenze geben?
Ist das Verhalten von Sympany fair?
Sympany ist nicht nur gegenüber dem einzelnen Versicherten zur Fairness verpflichtet, sondern auch gegenüber der Gemeinschaft aller Versicherten. Die moderne Medizin ermöglicht einerseits bessere Behandlungen, was für den einzelnen Patienten erfreulich ist. Andererseits führen sie auch zu steigenden Gesundheitskosten, welche letztlich alle Prämienzahler zu tragen haben.
Was bedeutet der Bundesgerichtsentscheid?
Der Entscheid des Bundesgerichts bedeutet, dass die Krankenkassen gemäss der geltenden gesetzlichen Grundlage auch bei Hochkostenfällen ihren Anteil an den Kosten vollumfänglich zu tragen haben.
Im vorliegenden Fall beliefen sich die Behandlungskosten auf CHF 2.4 Mio., wovon Sympany 45% und der Kanton 55% übernehmen müssen. Der Anteil von Sympany im Umfang von CHF 1.08 Mio. wird aus den Rückstellungen beglichen, die genau für solche Hochkostenfälle da sind.