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- Keine Kündigung nach einem grossen Schadenfall
- Keine Kündigung nach der Beendigung Ihrer Grenzgängertätigkeit

ArbeitsverhältnisWenn Sie:
- bei einem Arbeitgeber mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, oder
- Selbständigerwerbend mit freiwilliger UVG-Versicherung sind
dann sind Sie bereits über Ihren
Arbeitgeber gegen Unfall versichert.
Der Prämienanteil für die Unfallversicherung wird
Ihnen aus der
Basisdeckung abgezogen.
Wenn Sie anderweitig keine spezielle
Unfallversicherung
abgeschlossen haben und:
- nicht erwerbstätig sind,
- Arbeitnehmer mit weniger als 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche bei einem Arbeitgeber sind,
- Selbständigerwerbender ohne freiwillige UVG-Versicherung sind, oder
- Kinder, Hausfrauen/-männer, Pensionierte sind
dann wird die Unfallversicherung in die Basisdeckung eingeschlossen.
Fragen und Antworten zur Krankenversicherung für GrenzgängerInnen
