

Anmeldung / Franchise / Rückerstattung / Unfall / Leistungsübersicht / Weitere...
- Muss ich den Einzahlungsschein beilegen?
- Muss ich eine Arzt- / Spitalrechnung zuerst selbst bezahlen und anschliessend an die Sympany senden oder umgekehrt?
- Warum muss ich die Krankenversicherungsprämie im Voraus bezahlen?
- Warum wurde die diese Rechnung vom Arzt, Labor, Apotheke etc. nicht bezahlt?
- Wohin soll ich die Arztrechnungen senden?
Nein, den Einzahlungsschein benötigen Sie selbst zur Begleichung der Arztrechnung.Sympany vergütet Ihnen den versicherten Betrag auf Ihr Bank- oder Postkonto.
Wir empfehlen Ihnen, die Rechnung erst dann zu bezahlen, wenn Sie von uns die Rückerstattung erhalten haben. Damit helfen Sie uns, gegen überhöhte Rechnungen von Leistungserbringern (Ärzte, Spitäler usw.) vorzugehen. So können wir gemeinsam verhindern, dass Sie mehr bezahlen als nötig.
Falls wir noch keine Kontoverbindung von Ihnen haben, geben Sie uns bitte ein Bank- oder Postkonto für die unkomplizierte und schnelle Rückvergütung an.
Bei Versicherungen ist es wie mit der Miete: Bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können, müssen die Versicherungsprämien bezahlt sein.
Vom Rechnungsbetrag wird zuerst immer Ihre Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) abgezogen. Solange bis Ihre Kostenbeteiligung voll bezahlt ist. Wenn der Rechnungsbetrag kleiner ist als Ihre Jahresfranchise, erhalten Sie keine Rückerstattung, sondern lediglich eine Abrechnung. Dort sehen Sie, dass der Rechnungsbetrag bereits an der Franchise abgezogen wurde und wie hoch Ihre restliche Jahresfranchise noch ist.
Postadresse:
Sympany
Kunden-Center
Postfach
4002 Basel














