bei
einem Arbeitgeber mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, oder
Selbständigerwerbend
mit freiwilliger UVG-Versicherung sind
dann sind Sie bereits über Ihren
Arbeitgeber gegen Unfall versichert. Der Prämienanteil für die Unfallversicherung wird
Ihnen aus der
Basisdeckung abgezogen.
Wenn Sie anderweitig keine spezielle
Unfallversicherung
abgeschlossen haben und:
nicht erwerbstätig sind,
Arbeitnehmer
mit weniger als 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche bei einem Arbeitgeber sind,
Selbständigerwerbender
ohne freiwillige UVG-Versicherung sind, oder
Kinder, Hausfrauen/-männer, Pensionierte
sind
dann wird die Unfallversicherung in die Basisdeckung eingeschlossen.
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